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Unterstützung für Wein-, Obst- und Gemüsesektor

Die Kommission hat am 6. Oktober 2021 zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen für den europäischen Weinsektor sowie für Obst- und Gemüseproduzenten beschlossen. Für den Weinsektor sollen Risikomanagementinstrumente wie Ernteversicherungen stärker gefördert werden können und die bereits bestehenden Flexibilitätsregelungen sollen bis zum 15. Oktober 2022 verlängert werden

Der europäische Weinsektor und der Obst- und Gemüsesektor sollen so nach extremen Witterungsbedingungen in diesem Jahr, wie den Frühjahrsfrösten, den Überschwemmungen, den Hitzewellen sowie der Corona-Krise im Jahr 2020 besonders unterstützt werden.

Nach den Vorschlägen der Kommission sind folgende Sondermaßnahmen für Wein vorgesehen: Die Mitgliedstaaten können ihre nationalen Stützungsprogramme auch weiterhin jederzeit ändern. Dies war bisher nur zweimal jährlich möglich, und zwar zum 1. März und zum 30. Juni jedes Jahres. Für Absatzförderungs- und Informationsmaßnahmen, Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen, grüne Weinlese und Investitionen wird die Möglichkeit, einen höheren Beitrag aus dem EU-Haushalt zu gewähren, bis zum 15. Oktober 2022 verlängert. Der Beitrag aus dem EU-Haushalt zur Ernteversicherung wurde bis zum 15. Oktober 2022 von 70 auf
80 Prozent erhöht.

Für die im Rahmen des Pakets vorgeschlagenen Maßnahmen in Form von Durchführungsrechtsakten gilt noch ein zweimonatiger Prüfzeitraum durch das Europäische Parlament und den Rat. (UV)

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