Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am 8. April 2020 entschieden, dass die Disziplinarordnung für die Richter des Obersten Gerichts in Polen ausgesetzt werden muss.
Die nationalkonservative Regierung Polens hatte im Rahmen weitreichender Justizreformen bereits 2018 eine Disziplinarordnung für Richter des Obersten Gerichts erlassen und damit eine Disziplinarkammer geschaffen. Die Kammer ist überwiegend mit Richtern und ehemaligen Staatsanwälten aus dem Umfeld des Justizministers Zbigniew Ziobro besetzt und hatte im Herbst 2018 ihre Arbeit aufgenommen.
Die Europäische Kommission hatte am 29. Oktober 2019 Vertragsverletzungsklage beim EuGH eingereicht und als Grund die fehlende Gewährleistung der Unabhängigkeit der Obersten Richter angeführt, da diese befürchten mussten, für ihre Entscheidungen vor die Disziplinarkammer zitiert zu werden. Schon im November 2019 hatte der EuGH entschieden, dass die Disziplinarkammer nicht mit EU-Recht vereinbar sei. Ihre Arbeit setzte die Kammer anschließend fort. Die Kommission hatte daraufhin im Januar 2020 beim EuGH einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Durchsetzung der Disziplinarordnung gestellt. Diesem Antrag haben die Luxemburger Richter nun, nach sorgsamer Abwägung polnischer Interessen, stattgegeben.
Die Europäische Kommission hatte bereits im Herbst 2018 Klage gegen die umstrittenen Justizreformen in Polen eingereicht, seinerzeit wegen Verstoß gegen die Unkündbarkeit von Richtern. Die Regierung Polens hatte wiederholt (auch im Rahmen des jüngsten Antrags) erklärt, dass die Justiz in die nationale Zuständigkeit einzelner Mitgliedstaaten falle. Der EuGH stellte nun klar, dass die Sicherstellung richterlicher Unabhängigkeit auch für die nationale Zuständigkeit und im Rahmen von EU-Recht grundsätzlich gelte.
Mit der „Aussetzung der Anwendung der nationalen Bestimmungen“, wie es in der Pressemitteilung des EuGH heißt, wird die Disziplinarkammer zwar nicht aufgelöst, muss aber ihre Arbeit bis zur Verkündung des Endurteils zur Klage der Kommission von 2019 aussetzen. (sch)