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Verbot von aromatisierten Tabakerzeugnissen für E-Zigaretten in Kraft

Am 23. November 2022 ist das Verbot von aromatisierten Tabakerzeugnissen für E-Zigaretten in Kraft getreten.
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Mit dem Verbot reagiert die Union auf den erheblichen Anstieg des Verkaufs dieser Produkte in der EU. Wie die EU-Kommission informiert, haben die Mitgliedstaaten ab jetzt acht Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Danach gilt eine dreimonatige Übergangsfrist, in der Restbestände verkauft werden können. Ab dem 23. Oktober 2023 ist das Verbot dann in vollem Umfang anwendbar. Der europäische Plan zur Krebsbekämpfung hat eine „tabakfreie Generation" zum Ziel: Bis 2040 sollen weniger als 5 Prozent der Bevölkerung Tabak konsumieren. Hiermit soll die Entstehung von Lungenkrebs bekämpft werden. (MK)

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