Die Kommission will Fluggesellschaften in Coronazeiten helfen, ihre Zeitnischen für Abflug und Landungen (Slots) kurzfristig länger zu sichern. Deshalb hat sie am 16. Dezember 2020 einen Vorschlag für die Zuweisung der Slots im Sommer 2021 vorgelegt, mit dem der Schwellenwert für die Nutzung der zugewiesenen Slots, den die Airlines erfüllen müssen, um ihr gesamtes Zeitnischenportfolio für nachfolgende Flugplanperioden zu sichern, von 80 auf 40 Prozent gesenkt wird.
Begründet wird der Vorschlag mit der Notwendigkeit, ein Gleichgewicht zwischen den Bedürfnissen der Fluggesellschaften in Zeiten von Corona und einem gesunden Wettbewerb herzustellen. Die Fluggesellschaften, die nach wie vor unter dem erheblichen Rückgang des Flugverkehrs aufgrund der anhaltenden Pandemie leiden, sollen auf der einen Seite entlastet werden. Auf der anderen Seite sieht die Kommission die Notwendigkeit, den Wettbewerb auf dem Markt aufrechtzuerhalten, einen effizienten Betrieb der Flughäfen zu gewährleisten und Geisterflüge zu vermeiden. Die vorgeschlagenen Regeln bieten Sicherheit für die Sommersaison 2021.
Aktuelle Verkehrsprognosen für den Sommer 2021 zeigen, dass das Verkehrsaufkommen mindestens 50 Prozent des Niveaus von 2019 betragen wird. Ein Schwellenwert von 40 Prozent wird daher nach Auffassung der Kommission ein entsprechendes Dienstleistungsniveau garantieren, während den Fluggesellschaften immer noch ein Puffer bei der Nutzung ihrer Slots eingeräumt wird. Der Vorschlag über die Zuweisung von Zeitnischen wurde dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Genehmigung übermittelt. (UV)