Das Gesetzespaket besteht aus drei Vorschlägen zur Straffung der Sicherheitsbewertungen von Chemikalien in allen europäischen Rechtsvorschriften. Zwei Vorschläge des Pakets enthalten gezielte Änderungen bei der Zuweisung von Aufgaben und der Zusammenarbeit zwischen den EU-Agenturen im Bereich Chemikalien in verschiedenen bestehenden Rechtsvorschriften. In dem dritten Vorschlag wird die Einrichtung einer gemeinsamen Datenplattform vorgeschlagen, die von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) verwaltet wird. Auf der Plattform sollen die nach EU-Recht erhobenen Chemikaliendaten konsolidiert und zentralisiert gesammelt werden, und sie soll als zentrale Anlaufstelle für den Zugang zu Informationen über Chemikalien dienen.
Aus Sicht des EPs sollen insbesondere die Bestimmungen zur Koordinierung zwischen den EU-Agenturen in Bezug auf wissenschaftliche Gutachten gestärkt werden. Die Europäische Kommission (KOM) wird aufgefordert, die Arbeitsbelastung und den Bedarf, die sich aus zusätzlichen Aufgaben ergeben, zu bewerten und möglicherweise weitere Ressourcen vorzuschlagen. Außerdem fordert das EP, dass Informationen über Chemikalien in Erzeugnissen und sicherere Alternativen zu bedenklichen Stoffen in die gemeinsame Datenplattform aufgenommen werden. Forschende sollen ihre Forschungsdaten leichter übermitteln können, und die Reaktion auf Frühwarnungen vor neu auftretenden chemischen Risiken soll eindeutiger festgelegt werden. Zudem soll ein Index für die Exposition mit Chemikalien für jede EU-Region erstellt und eine EU-weite Studie über menschliche Belastungen unterstützt werden.
Das EP muss nun in Verhandlungen mit dem Rat der EU den endgültigen Text der Vorschriften vereinbaren. Die Reform ist Teil der europäischen Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit 2020. Die KOM hat angekündigt, dass sie 2025 ein Paket für die chemische Industrie sowie eine gezielte Überarbeitung der europäischen Vorschriften für Chemikalien (REACH) auf den Weg bringen wird.
Der Bericht über die „Gemeinsame Datenplattform für Chemikalien“ wurde mit 481 Ja‑Stimmen, 170 Nein-Stimmen und 22 Enthaltungen angenommen.
Der Bericht über die „Neuverteilung der Aufgaben und Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Agenturen“ wurde mit 486 Ja-Stimmen bei 171 Gegenstimmen und 18 Enthaltungen unterstützt.
Der Bericht über die „Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektrogeräten: Neuzuweisung von Aufgaben an die EU-Chemikalienagentur“ erhielt 482 Ja-Stimmen, 110 Gegenstimmen und 81 Enthaltungen. (UV)