In einer am 18. Juni 2020 angenommenen Entschließung zieht das Europäische Parlament eine Zwischenbilanz der Verhandlungen über die künftige Partnerschaft zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich und würdigt den Aufruf der Verhandlungsparteien, die Gespräche im Juli 2020 zu intensivieren.
Es sei bedauerlich, dass nach vier Verhandlungsrunden noch keine wirklichen Fortschritte erzielt worden seien und die Positionen nach wie vor weit auseinanderlägen, so das Parlament.
Die Abgeordneten betonten, dass ein umfassendes Abkommen im Interesse beider Parteien liege. Dass sich die britische Seite jedoch nur die Politikbereiche herauspicke, die ihr passten, und darauf dränge, auch nach dem Brexit Zugang zum Binnenmarkt zu haben, sei für die EU „nicht akzeptabel“. In dem Text drückten sie ihre große Besorgnis darüber aus, dass die britische Regierung nur über Bereiche verhandeln wolle, die im britischen Interesse lägen.
In der Entschließung bekräftigt das Parlament, ohne Wenn und Aber hinter EU-Chefunterhändler Michel Barnier zu stehen, da es ihm gemeinsam mit den Mitgliedstaaten der EU das Mandat für die Gespräche mit der britischen Seite erteilt habe. Außerdem müsse das Vereinigte Königreich die Verpflichtungen erfüllen, die sich aus der politischen Erklärung ergäben, die Premierminister Boris Johnson unterzeichnet habe und die sowohl von der EU als auch von der britischen Seite ratifiziert worden sei.
Die strikte Umsetzung des Protokolls zu Irland und Nordirland und die sorgfältige Umsetzung des Austrittsabkommens, im Interesse der EU-Bürger im Vereinigten Königreich sowie der britischen Bürger in der EU, sei eine wesentliche Voraussetzung, um das notwendige Vertrauen sicherzustellen, das für die künftige Partnerschaft zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich benötigt werde, heißt es in dem Text.
Gleicher Wettbewerb und Fischerei
Das Parlament könne sämtlichen künftigen Handelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich nur zustimmen, wenn sich die britische Regierung zu gleichen Wettbewerbsbedingungen bzw. gemeinsamen Vorschriften und Normen in Bereichen wie Umweltschutz, Arbeitsgesetzgebung und Staatsbeihilfen bekenne und ein zufriedenstellendes Fischereiabkommen ausgehandelt werde. Nötig sei dies wegen der geografischen Nähe des Vereinigten Königreichs, der starken Verflechtung und der bereits weitgehenden Angleichung an die EU-Vorschriften. Die britische Regierung sei in die Verhandlungen über die Bestimmungen, mit denen gleiche Wettbewerbsbedingungen garantiert werden sollen, bislang nicht eingestiegen, heißt es in der Entschließung. (CD)
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2020-0152_EN.html