Bislang gilt die Ausnahmeregelung von der ePrivacy-Richtlinie, die es Kommunikationsdiensten erlaubt, die private Kommunikation im Netz (Chats) freiwillig nach Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs sowie Anbahnungsversuchen Erwachsener zu Kindern (Grooming) zu durchsuchen. Das EP hatte sich am 10. März 2026 für eine Verlängerung ausgesprochen. Der Vorschlag sah vor, von einer grundsätzlichen Chatkontrolle abzusehen und nur Nutzerinnen und Nutzer zu kontrollieren, die Justizbehörden bereits als verdächtig identifiziert hatten. Zudem wollte man sich auf Material beschränken, das bereits als potenzielles Missbrauchsmaterial gemeldet wurde. Dabei sollte die Kontrolle der online Kommunikation verhältnismäßig und gezielt bleiben und nicht auch die privaten Nachrichten unschuldiger Bürgerinnen und Bürger umfassen.
Gegen diese strengen Vorgaben gab es jedoch Vorbehalte von Seiten der Mitgliedstaaten. Dies führte zum Scheitern der Verhandlungen. Ohne eine Kompromisslösung läuft die bisher geltende Regelung der Chatkontrolle zum 3. April 2026 aus und eine rechtliche Lücke entsteht. Angestrebt wird eigentlich ein langfristiger Rechtsrahmen für den Schutz von Kindern im Internet. Dazu gibt es bereits seit 2025 Verhandlungen über eine dauerhafte Lösung zwischen dem EP und den Mitgliedstaaten. Das Scheitern der Verhandlungen über die Verlängerung der ePrivacy-Richtlinie dürfte nun die Entwicklung einer langfristigen Lösung erschweren.
Weitere Informationen sind hier abrufbar. (AO/UV)
