Die Verhandlungen über das neue, modernisierte Abkommen begannen im Mai 2016 und eine grundsätzliche Einigung über Handelsaspekte wurde zwei Jahre später erzielt, aber nie ratifiziert. Derzeit werden die Handels- und Kooperationsbeziehungen zwischen der EU und dem lateinamerikanischen Land durch ein globales Abkommen aus dem Jahr 2000 geregelt.
Die erzielte Einigung auf eine neues Handelsabkommen sieht die Abschaffung hoher Zölle auf EU-Exporte von Lebensmitteln und Agrarprodukten vor. Es eröffnet dem Landwirtschaftssektor neue Möglichkeiten, weil Mexiko ein Nettoimporteur von Agrarexporten aus der EU ist. So wird Mexiko die Erhebung der teilweise hohen Zölle beenden, so beispielsweise von bis zu 45 Prozent auf Käse, 50 Prozent auf Milch und 45 Prozent auf Schweinelende. Die Zahl der traditionellen, durch geografische Angaben geschützten EU-Produkte, die auch in der neuesten Fassung des Abkommens geschützt sind, hat sich mit 232 Spirituosen und 336 Weinen, Bieren und Lebensmitteln fast verdoppelt. Außerdem wurden Importkontingente für mexikanische Agrarprodukte in die EU gesenkt: Für Rindfleisch betrug das ursprünglich ausgehandelte Kontingent 10.000 Tonnen zu einem Zollsatz von 7,5 Prozent, während das Abkommen von 2024 dieses Kontingent auf 5.000 Tonnen halbiert. Das Geflügelkontingent wurde von 10.000 Tonnen auf 6.667 Tonnen gesenkt. Die Ausfuhren von zollfreiem Ethanol für „andere Verwendungszwecke“ – nicht für Spirituosen – wurden von 18.000 Tonnen auf 5.500 Tonnen gesenkt.
Aber auch andere Sektoren können von dem neuen Abkommen profitieren. Dem Maschinenbausektor wird bei Exporten ermöglicht, von neuen Präferenzregelungen zu profitieren, wodurch für EU-Firmen gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden. Die Hersteller medizinischer Produkte können von reduzierten Zollabfertigungsgebühren und dem zollfreien Zugang zu wiederaufbereiteten und reparierten Waren profitieren. Für pharmazeutische Erzeugnisse werden die spezifischen Ursprungsregeln gestrafft.
Das modernisierte Abkommen EU-Mexiko enthält ein verbindliches Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung, so die Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens und das grundlegende Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation. Die Vereinbarung zur Nachhaltigkeit ist jedoch nicht von der Möglichkeit der Rücknahme von Zollpräferenzen im Falle der Nichteinhaltung durch eine der Vertragsparteien ausgenommen. Neben dem Handel verpflichten sich die beiden Parteien in dem Abkommen zur Zusammenarbeit in den Bereichen Menschenrechte, Multilateralismus sowie Frieden und Sicherheit. Die Europäische Kommission (KOM) hofft auch auf eine verstärkte Kooperation, um die mit den Lieferketten verbundenen Risiken, insbesondere wenn es um kritische Rohstoffe geht, zu verringern.
Wie beim Mercosur-Abkommen lässt die KOM vorerst offen, wie das Abkommen juristisch strukturiert wird. Wenn es als gemischtes Gesamtpaket ratifiziert werden soll, muss es von den nationalen Parlamenten aller EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Wenn der Handelsteil herausgelöst wird, kann dieser mit einer qualifizierten Mehrheit des Rats der Europäischen Union ratifiziert werden. Die KOM hat angekündigt, die offiziellen Dokumente in den nächsten Tagen zu veröffentlichen. (UV)