Mit 25 Stimmen bei sechs Gegenstimmen und drei Enthaltungen bestätigten die Abgeordneten das Vorhaben, den EU-Luftverkehr im Rahmen der „ReFuelEU Aviation“-Initiative und des europäischen Maßnahmenpakets „Fit-for-55“ schrittweise auf nachhaltige Treibstoffe wie synthetischen Kraftstoff, gebrauchtes Speiseöl oder sogar Wasserstoff umzustellen. Sie passten dabei die vorgeschlagene Definition des Begriffs „nachhaltiger Flugkraftstoff“ an, der bis dato ausschließlich synthetische Kraftstoffe oder bestimmte Biokraftstoffe umfasste, die aus land- oder forstwirtschaftlichen Rückständen, Algen, Bioabfällen oder gebrauchtem Speiseöl hergestellt werden.
In die neue Definition miteingeschlossen sind wiederverwertbare kohlenstoffhaltige Brennstoffe, die aus Abfällen und Abgasen aus dem Produktionsprozess von Industrieanlagen hergestellt werden. Die Abgeordneten des Verkehrsausschusses des EP schlugen darüber hinaus vor, dass einige Biokraftstoffe, die aus tierischen Fetten oder Destillaten gewonnen werden, für eine begrenzte Zeit (bis 2034) ebenso in den Treibstoffmix des Luftverkehrs aufgenommen werden sollen. Auch hat der Ausschuss Strom aus erneuerbaren Energien und Wasserstoff als Teil einer nachhaltigen Kraftstoffmischung akzeptiert, da diese beiden Arten der Stromgewinnung als vielversprechende Technologien gesehen werden, die schrittweise zur Dekarbonisierung des Luftverkehrs beitragen können. Von der Definition „nachhaltiger Flugkraftstoffe“ ausgeschlossen wurden jedoch Kraftstoffe auf der Basis von Futter- und Nahrungsmittelpflanzen sowie aus Palmöl, da diese nicht den Nachhaltigkeitskriterien entsprechen. Dem Entwurf zufolge sollen die EU-Flughäfen nun den Zugang von Flugzeugbetreibern zu nachhaltigen Flugkraftstoffen erleichtern, unter anderem durch eine Infrastruktur für die Betankung mit Wasserstoff und das Aufladen von Strom.
Die Zivilluftfahrt ist für 13,4 Prozent der gesamten CO2-Emissionen des EU-Verkehrs verantwortlich. Durch die neu formulierten Bestrebungen soll ein zusätzlicher Beitrag dazu geleistet werden, die Treibhausgasemissionen der EU bis 2030 im Einklang mit dem europäischen Klimagesetz um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu senken. In diesem Sinn erhöhten die Abgeordneten des EP mit ihrem verabschiedeten Entwurf den ursprünglichen Vorschlag der KOM für den Mindestanteil eines nachhaltigen Flugkraftstoffs, der auf EU-Flughäfen zur Verfügung gestellt werden soll. Ab 2025 soll dieser Anteil zwei Prozent betragen, bis 2040 auf 37 Prozent und bis 2050 auf 85 Prozent ansteigen – die KOM hatte 32 bzw. 63 Prozent vorgeschlagen.
Daneben schlug der Verkehrsausschuss die Einrichtung eines Fonds für nachhaltige Luftfahrt für den Zeitraum von 2023 bis 2050 vor, um die Dekarbonisierung des Luftfahrtsektors zu beschleunigen und Investitionen in nachhaltige Flugkraftstoffe, innovative Flugzeugantriebstechnologien oder die Forschung für neue Triebwerke zu fördern. Der Fonds solle durch die Strafzahlungen, die durch die Durchsetzung dieser Vorschriften entstehen, und durch 50 Prozent der Einnahmen aus der Versteigerung von Emissionszertifikaten für den Luftverkehr im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems ergänzt werden. (JGa)