Der im März 2023 vorgelegte Vorschlag der Europäischen Kommission (KOM) zur Reform der Führerscheinrichtlinie zielt auf die Einführung eines digitalen Führerscheins ab, der von allen Mitgliedstaaten anerkannt wird. Außerdem war empfohlen worden, eine medizinische Selbsteinschätzung als Mindestanforderung für alle einzuführen, die einen neuen Führerschein oder die Erneuerung eines bestehenden Führerscheins beantragen. Eine weitere Bestimmung würde Fahrer über 70 Jahre dazu verpflichten, ihren Führerschein alle fünf Jahre zu erneuern. Während über die Digitalisierung des Führerscheins bei der Aussprache im Rat Konsens geherrscht hat, sind die Kommissionsvorschläge zur Gesundheitsprüfung kontrovers diskutiert worden. Hier bestehen erheblich Unterschiede. Einige EU-Länder sehen überhaupt keine medizinische Untersuchung für den Erhalt eines Führerscheins vor, wohingegen anderen Ländern bereits obligatorische ärztliche Untersuchungen vorschreiben, die von Hausärzten durchgeführt werden. Insbesondere der deutsche Verkehrsminister Volker Wissing und Österreich haben sich gegen die verpflichtende Prüfung von über 70-Jährigen ausgesprochen. Auch andere Mitgliedstaaten haben diese Vorschläge als unnötige Belastung für ältere Bürger angesehen oder, sofern bereits länderspezifische Regelungen existieren, befürchten, dass die Standards gesenkt werden. Der Richtlinienvorschlag wird von der zuständigen Ratsarbeitsgruppe weiter beraten. Ein Zeitpunkt zur Verabschiedung im Rat ist noch nicht bekannt.
Zum Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie über den grenzüberschreitenden Austausch von Informationen über Straßenverkehrsdelikte hat der Rat eine Orientierungsdebatte durchgeführt. Diese von der Europäischen Kommission im März 2023 vorgestellte Initiative zielt darauf ab, die Straßenverkehrssicherheit zu verbessern und etwa einen EU-weiten Führerscheinentzug im Falle eines Unfalls oder einer schweren Straftat zu ermöglichen. Grundsätzlich haben die Mitgliedstaaten die Initiative unterstützt, äußerten sich jedoch auch besorgt über die damit verbundene administrative Überlastung. So befürchtet Belgien bei der Identifizierung von Fahrern auf der Grundlage von Fotos eine Überlastung der zuständigen Dienststellen und hat gleichzeitig die Frage der Achtung der Privatsphäre aufgeworfen. Die Niederlande haben die Haftungsfrage in den Vordergrund gestellt: die Haftung des Kennzeicheninhabers und die Haftung des Fahrers. Jedes Land wende ein anderes Prinzip der Verantwortung an.
Auf Initiative Österreichs, Frankreichs, Irlands und der Niederlande hat der Rat über die Umweltauswirkungen von Privatjet-Reisen und die Entwicklung möglicher strengerer Regulierungsmaßnahmen diskutiert. Während sich die Initiatoren vor dem Hintergrund des Klimaschutzes für gemeinschaftliche Regeln zur Regulierung und Begrenzung des Flugverkehrs von Privatjets ausgesprochen haben, hat Verkehrskommissarin Adina Vălean sich skeptisch gegenüber einer Regelung gezeigt. Sie favorisiert einen ganzheitlichen Ansatz für die Luftfahrt. Bundesverkehrsminister Volker Wissing hat sich für Marktmaßnahmen zur Emissionssenkung ausgesprochen und den EU-Markt für CO2-Emissionen im Luftverkehr als das beste Instrument zur Bekämpfung der Emissionen im Luftverkehr insgesamt bezeichnete. (UV)
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