| Ratstagung

Verkehrsrat will Fluggastrechte einschränken

Mit den Themen Fluggastrecht und Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit standen zwei kontrovers diskutierte Punkte auf der Tagesordnung des Rates Verkehr am 5. Juni 2025. Nach intensiven Diskussionen hat er sich in dem von ihm mehrheitlich beschlossenen Standpunkt auf die Reduzierung von Entschädigungen bei Flugverspätungen verständigt. Im Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit stand die Reduzierung des Intervalls für die technische Überprüfung von Kraftfahrzeugen im Mittelpunkt der Debatte.
©Pixabay

Mit Mehrheit hat sich der Rat der Europäischen Union mit dem verabschiedeten Standpunkt dafür ausgesprochen, den Anspruch auf Entschädigungen bei verspäteten Flügen abzuschwächen. Nach intensiven Verhandlungen einigte sich der Rat auf einen Kompromiss, nach dem die Schwelle für eine Entschädigung angehoben werden soll. Deutschland wurde bei der Entscheidung überstimmt. Bislang haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet ist. Abhängig von der Flugstrecke wird eine Entschädigung von 250, 400 oder 600 Euro fällig. Die Mitgliedstaaten haben sich nun im Rat darauf verständigt, diese Schwelle anzuheben. Für Flüge über eine Entfernung bis zu 3.500 Kilometer sowie alle innereuropäischen Flüge hätten Passagiere danach erst ab vier Stunden Anspruch auf eine Zahlung in Höhe von 300 Euro. Bei längeren Strecken würden Passagiere ab einer Verspätung von sechs Stunden 500 Euro erhalten.

Darüber hinaus will der Rat das Recht auf Unterstützung im Falle von Flugausfällen, etwa in Form von Erfrischungen, Verpflegung und Unterbringung, klarer regeln. Wenn eine Fluggesellschaft diese Hilfe nicht leistet, können die Fluggäste eigene Vorkehrungen treffen und erhalten anschließend eine Erstattung. Im Falle einer Verspätung auf der Rollbahn haben die Fluggäste Anspruch auf ein Mindestmaß an Unterstützung und sollten nach drei Stunden von Bord gehen dürfen.

Grundlage für den Kompromiss waren Vorschläge der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2013. Danach sollte die Entschädigungsschwelle ursprünglich noch weiter angehoben werden, auf fünf Stunden für kürzere Strecken und bis zu zwölf Stunden für längere Flüge. Die deutsche Bundesregierung hatte sich während der Beratungen dafür eingesetzt, die Schwelle für alle Flüge bei drei Stunden zu belassen. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder stellte klar, dass sich die bisher geltende Schwelle von drei Stunden als Voraussetzung für die Verspätungsentschädigung bewährt habe, Deutschland habe deshalb nicht zustimmen können. Der Rat muss sich jetzt mit dem Europäischen Parlament, das seinen Standpunkt bereits im Jahr 2024 festgelegt hatte und in dem es auf starke Fluggastrechte besteht, auf eine gemeinsame Position verständigen.

Darüber hinaus hat der Rat einen ersten Gedankenaustausch zu den vorliegenden Vorschlägen zur Aktualisierung des Pakets zur Verkehrssicherheit durchgeführt, durch das die geltenden EU-Vorschriften für die technische Überwachung und die Zulassung von Fahrzeugen umfassend reformiert werden soll. Dies betrifft die Richtlinie über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen, die Richtlinie über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge und die Richtlinie über die Unterwegskontrolle von Nutzfahrzeugen. Insgesamt unterstützten die Mitgliedstaaten insbesondere das Ziel der Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie die Digitalisierung der Zulassungsdokumente. Größter Kritikpunkt im Rat war die vorgeschlagene einjährige Frist für die technische Überprüfung von Kraftfahrzeugen, die älter als zehn Jahre sind. So erinnerte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder etwa daran, dass nur sehr wenige Unfälle aufgrund erheblicher technischer Mängel entstünden, weshalb er wegen der Straßenverkehrssicherheit keine Notwendigkeit für verkürzte Prüfintervalle sehe. Jedoch seien neben Sicherheitsaspekten auch umweltrelevante Aspekte wie Abgas- und Geräuschverhalten zu betrachten. Einige Mitgliedstaaten unterstützten dagegen die Einführung jährlicher Überprüfungen von Fahrzeugen, andere wiesen darauf hin, dass dies bereits bewährte Praxis sei.

Außerdem hat der Generaldirektor der Europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (Eurocontrol), Raúl Medina, dem Rat einen Überblick über die Überlastung des Flugverkehrs erstattet. Danach hat die Zahl der verspäteten Flüge seit der Covid‑19-Pandemie noch zugenommen, insbesondere wegen fehlender Fluglotsinnen und Fluglosten. So war der Mangel an qualifiziertem Personal im Sommer 2024 für 46 Prozent und von Januar bis Mai 2025 für 51 Prozent der Verspätungen verantwortlich. Der Generaldirektor forderte die Mitgliedstaaten auf, mehr Personal einzustellen.

Weitere Informationen zum Rat der Verkehrsministerinnen und -minister auf der Seite des Rates. (UV)

Teilen

Zurück