| Agrarpolitik

Verlängerung der Sondermaßnahmen für Wein

Rotweinglas
.Wirtschaft

Die Kommission hat am 28. Januar 2021 die Verlängerung der Sondermaßnahmen zur Unterstützung des Weinsektors um ein Jahr vorgeschlagen, wonach die im Mai 2020 initiierten Maßnahmen bis zum 15. Oktober 2021 und rückwirkend ab dem 16. Oktober 2020 gelten. Der Agrarausschuss des Europäischen Parlament (EP) hat den Vorschlag am 2. Februar 2021 unterstützt. Jetzt steht noch das abschließende Votum des EP in seiner nächsten Sitzung vom 8. – 10. Februar 2021 aus.

Der Weinsektor, der von den Folgen der Covid-19-Krise hart getroffen wurde, litt unter der Schließung von Restaurants und Bars in der gesamten EU, den Beschränkungen und Annullierungen von Feierlichkeiten sowie raschen Nachfrageschwankungen. Die US-Zölle auf EU-Wein im Rahmen des WTO-Streits zwischen Boeing und Airbus haben ebenfalls zu den Schwierigkeiten des Marktes beigetragen. Die im Jahr 2020 angenommenen Maßnahmen zielen darauf ab, die im Rahmen der nationalen Förderprogramme für Wein verfügbaren Haushaltsmittel zu maximieren. (UV)

https://ec.europa.eu/info/news/commission-extends-package-support-measures-wine-sector-2021-jan-28_en

https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20210202IPR96904/covid-19-agriculture-meps-greenlight-further-aid-for-wine-sector

 

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