| Vertragsverletzungsverfahren

Verletzung der FFH-Richtlinie

Landschaftsaufnahme RLP
Landschaftsaufnahme RLP

Die Europäische Kommission hat am 18. Februar 2021 beschlossen, vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen Deutschland wegen Nichteinhaltung der spätestens seit 2010 umzusetzenden Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) einzureichen. Bereits 2015 hatte die Kommission das Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, indem Deutschland ein Aufforderungsschreiben erhielt – gefolgt von einem ergänzendem Aufforderungsschreiben 2019 und einer mit Gründen versehenen Stellungnahme im Februar 2020. Die Kommission bemängelt die unzureichende Ausweisung von Schutzgebietens sowie die Festlegung der Erhaltungsziele, die für die Kontrolle der Einhaltung des Schutzzwecks erforderlich sind. In Deutschland gibt es 4.606 Natura-2000-Schutzgebiete. Außerdem erachtet die Kommission die Kommunikation der Managementpläne an die Öffentlichkeit teilweise für unzureichend.

Mit der Biodiversitätsstrategie des Green Deal hat die Kommission angekündigt, sich verstärkt für die Umsetzung des EU-Umweltrechts einzusetzen und darüber hinaus 30 Prozent Schutzgebiete in der EU bis 2030 auszuweisen. Der Rückgang der Artenvielfalt, insbesondere bei Insekten und Vögeln (z.B. Rebhuhn. Kiebitz oder Lerche), ist erheblich.

Der Globale Bericht über den Zustand der Artenvielfalt (IPBES) stellte 2019 das drohende Aussterben von einer Million Arten fest. Hauptgrund ist eine veränderte Landnutzung, durch die die Tiere ihren Lebensraum verlieren. (TS)

Pressemitteilung der Kommission: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_21_412

 

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