Nachfolgend die fünf Kernverpflichtungen, auf die sich die drei großen Online-Reisebüros (Edreams ODIGEO, Etraveli Group, Kiwi.com) im Sinne eines verbesserten Verbraucherschutzes mit der KOM verständigt haben:
- Erstattung an Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb von sieben Tagen im Falle von annullierten Flügen ab dem Tag, an dem das Online-Reisebüro die Erstattung von der Fluggesellschaft erhält sowie Rückerstattung der verbleibenden Rückstände spätestens bis 30. Juni 2023;
- Angabe von Rufnummern und E-Mail-Adressen auf den Webseiten der Anbieter, um im Zweifelsfall eine direkte Kommunikation zu ermöglichen;
- klare Information über die spezifischen Vorteile einer Buchung über die Online-Plattform;
- Aufklärung über die gesetzlichen Fluggastrechte im Falle einer Flugabsage und
- klare Kommunikation über die veränderten Verbraucherrechte im Falle einer Flugunterbrechung, insbesondere, wenn zwischen den Flügen keine Verbindung besteht.
Die drei Flugvermittler haben vereinbart, ihre Praktiken noch in der Sommerferiensaison 2023 an diese Maßnahmen anzupassen.
Der Zusammenschluss von nationalen Verbraucherschutzbehörden unter Leitung der schwedischen Verbraucheragentur und mit Unterstützung der KOM hatte sich im Juni 2022 gegründet, um sich für die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die von Covid-19-Flugannullierungen betroffen waren, einzusetzen. Nach erfolgreicher Arbeit wird das CPC-Netz nun seinen Dialog mit den Flugvermittlern beenden, aber die betreffenden Behörden weiterhin hinsichtlich der Verpflichtungszusagen überwachen. Grenzüberschreitende Verstöße gegen das Verbraucherrecht sollten daher weiterhin eingedämmt werden.
Die Pressemitteilung zum Verbraucherschutz bei annullierten Flugreisen finden Sie unter folgendem Link. (UV)