Am 7. Januar 2020 ist eine neue Richtlinie zum EU-Verbraucherrecht in Kraft getreten. Sie sieht mehr Informationspflichten für Online-Händler, neue und strengere Regeln bei Rabattaktionen und eine EU-weite Angleichung von Bußgeldern bei Verstößen vor. So sollen Online-Marktplätze in Zukunft offenlegen, auf welchen Faktoren ihre Rankings bei Suchanfragen durch Verbraucher beruhen. Zudem soll künftig ein Vertragsschluss auch per Chat möglich sein.
Darüber hinaus werden die nationalen Verbraucherschutzbehörden befugt sein, angemessene Sanktionen bei Verstößen gegen das EU-Verbraucherrecht zu verhängen. Verbraucher müssen auch darüber informiert werden, ob Waren oder Dienstleistungen von einem Unternehmer oder einer Privatperson verkauft werden, damit sie bei Problemen wissen, auf welchen Schutz sie Anspruch haben. Zudem muss Verbrauchern bei der Nutzung von Internetsuchmaschinen angezeigt werden, wenn ein Suchergebnis von einem Händler bezahlt wurde.
Es bleibt abzuwarten, wie Deutschland die Richtlinie in nationales Recht umsetzen wird. Dafür bleiben zwei Jahre Zeit. (MF)
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https://ec.europa.eu/germany/news/20200107-verbraucherrechte_de