| Industriepolitik

Verständigung auf Maßnahmen zu Null-Emissionen-Industrie

Die Trilogverhandlungen zur Netto-Null-Industrie-Verordnung sind abgeschlossen. Am 6. Februar 2024 haben die Unterhändler des Europäischen Parlaments (EP) und des Rates der Europäischen Union (Rat) mit der Europäischen Kommission (KOM) eine vorläufige Einigung erzielt. Die Initiative ist Europas Antwort auf den amerikanischen Inflation Reduction Act (IRA), um zu verhindern, dass Investoren grüner Projekte abwandern. Wesentliche Punkte der Einigung sind etwa die Liste der förderfähigen Technologien sowie die Kriterien für Nachhaltigkeit und Belastbarkeit bei öffentlichen Auktionen.
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Mit ihrer vorläufigen Einigung unterstützen der Rat und das EP die Hauptziele der Netto-Null-Industrie-Verordnung, die die KOM vor weniger als einem Jahr vorgeschlagen hat. Wesentliche Änderungen beziehen sich auf gestrafftere Vorschriften für Baugenehmigungsverfahren, die Einführung von „Industrietälern“ sowie die Kriterien für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Versteigerungen. Die Verhandlungspartner haben sich auf eine einzige Liste von zu fördernden Technologien verständigt, die unter anderem alle erneuerbaren Technologien, industrielle Dekarbonisierung, Netze, Energiespeichertechnologien und Biotechnologie, aber auch Kernenergie umfasst. Jeder Mitgliedstaat kann aber Ausnahme für Sektoren beantragen, wenn sie für deren Energiemix nicht relevant sind. Die Liste wurde auch auf die Wertschöpfungskette ausgeweitet, da bestimmte Sektoren wie Wind- und Solarenergie stark von diesen Wertschöpfungsketten abhängig sind. Das Gesetz wird das Genehmigungsverfahren für Projekte der Netto-Null-Industrien vereinfachen, indem es Höchstfristen für die Genehmigung von Projekten in Abhängigkeit von deren Umfang und Leistung festlegt.

Bei den Qualifikationskriterien für öffentliche Aufträge wurden folgende Kompromisse erzielt: Nationale Förderregelungen, die darauf abzielen, den Einsatz von Technologien bei Haushalten und Verbrauchern zu beschleunigen, etwa bei Sonnenkollektoren und Wärmepumpen, müssen dem Kompromiss zufolge Kriterien der Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit berücksichtigen. Öffentliche Ausschreibungen und Auktionen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen sollten ebenfalls solche Kriterien erfüllen, allerdings unter von der KOM noch festzulegenden Bedingungen und für mindestens 30 Prozent des pro Jahr in einem Mitgliedstaat versteigerten Volumens oder alternativ für maximal sechs Gigawatt pro Jahr und Land.

Die künftige Verordnung soll die Entwicklung von „Netto-Null-Tälern“ fördern, also von Orten, an denen verschiedene Unternehmen konzentriert sind, die an einer bestimmten Technologie arbeiten. Ziel ist es, Cluster von industriellen Tätigkeiten mit Bezug zu Netto-Null-Technologien zu schaffen, um die EU als Standort für Fertigungstätigkeiten attraktiver zu machen und die Verwaltungsverfahren für den Aufbau entsprechender Fertigungskapazitäten weiter zu straffen. Sie sollen zur Reindustrialisierung von Regionen beitragen.

Die jetzt im Trilog erzielte Einigung muss noch von beiden Seiten gebilligt und förmlich angenommen werden. (UV)

 

Erste Informationen zur Einigung, zu der noch kein belastbarer Text vorliegt, sind auf der Seite des EP und des Rates abrufbar.

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