| Vertragsverletzungsverfahren

Verstoß gegen Erneuerbare-Energien-Rechtlinie: Kommission leitet rechtliche Schritte gegen Deutschland ein

Die Europäische Kommission hat Deutschland am 19. Mai 2022 – neben Kroatien, Zypern, Griechenland, Ungarn, Irland, Luxemburg, Polen, Portugal und Rumänien – zur Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie aufgefordert, nachdem die EU-Mitgliedstaaten den entsprechenden Vorschriften aus dem Jahr 2018 bisher nicht nachgekommen sind.

Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energien aus erneuerbaren Quellen in nationales Recht lief am 30. Juni 2021 ab. Jedoch wurden die europaweiten Vorgaben von Deutschland bis dato noch nicht vollständig in nationales Recht überführt, weshalb die Kommission bereits im Juli 2021 ein Aufforderungsschreiben an Deutschland adressierte. Auch hat Deutschland bisher keine detaillierten Informationen bezüglich der nationalen Maßnahmen zur Realisierung der einzelnen Bestimmungen der Richtlinie vorgelegt. Es bleiben nun zwei Monate Zeit, um die Verpflichtungen zu erfüllen und dies der Kommission darzulegen.

Die Richtlinie bildet den rechtlichen Rahmen für die Entwicklung erneuerbarer Energieträger in der EU für die Strom-, Wärme- und Kälteerzeugung sowie den Verkehr. Die enthaltenen Vorgaben schreiben vor, dass bis 2030 EU-weit mindestens 32 Prozent der Energie aus erneuerbaren Energiequellen generiert werden müssen. Es sollen in diesem Bereich Wege gefunden werden, Fördermaßnahmen kostenwirksamer und Verwaltungsverfahren unkomplizierter zu gestalten. Die Richtlinie sieht zudem eine Erleichterung der Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende vor und formuliert strengere Kriterien für die Gewährleistung der Nachhaltigkeit von Bioenergie.

Die Kommission initiiert regelmäßig ein rechtliches Vorgehen gegen Mitgliedstaaten, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht gerecht werden. Werden die Verpflichtungen auch weiterhin nicht durch Deutschland und die anderen betroffenen EU-Mitglieder realisiert, kann die EU-Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union dazu aufrufen, sich der Fälle anzunehmen. (JGa)

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