| EU-Recht

Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

In vier Bereichen hat die Europäische Kommission am 25. Januar 2024 eine mangelhafte Umsetzung des EU-Rechts in Deutschland kritisiert und deshalb Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Dabei handelt es sich um die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung, das EU Emissionshandelssystem, die gemeinsame Ladegerät-Richtlinie und die grenzüberschreitende Anerkennung der Kfz-Versicherungsrichtlinie. In allen Fällen hat Deutschland keine fristgerechte Umsetzung bis Ende 2023 gemeldet.
©EuropeanCommission

In Bezug auf das EU-Emissionshandelssystem (EU EHS) hat Deutschland neue Regelungen nicht rechtzeitig in nationales Recht umgesetzt. Überarbeitete Regelungen der Richtlinie über das EHS und die überarbeiteten Regelungen für den Luftverkehr sind im Mai 2023 in Kraft getreten. Damit war das EHS auf den Seeverkehr ausgedehnt und außerdem ein separates neues Emissionshandelssystem für Gebäude und den Straßenverkehr geschaffen worden. Die Mitgliedstaaten arbeiten an den Umsetzungsmaßnahmen. Bis zum 31. Dezember 2023 haben 26 Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, die vollständige Umsetzung der neuen Bestimmungen der Richtlinie in nationales Recht der KOM noch nicht mitgeteilt.

Auch bei der europäischen Ladegerätrichtlinie hat Deutschland der KOM die verpflichtende Umsetzung in nationales Recht bis Ende 2023 nicht mitgeteilt. Die Ladegeräterichtlinie harmonisiert die Ladelösungen für elektronische Geräte auf dem europäischen Binnenmarkt und soll die Interoperabilität durch die Einführung von USB‑C als gemeinsamen Ladeanschluss gewährleisten. Sie entkoppelt außerdem den Verkauf von Ladegeräten vom Verkauf elektronischer Geräte und ebnet den Weg für harmonisierte drahtlose Ladelösungen.

Mit der Kfz-Versicherungsrichtlinie wurde der Schutz der Opfer von Verkehrsunfällen präzisiert, die Kontrolle der Kfz-Haftpflichtversicherung erleichtert und ein Mechanismus zur Entschädigung von Opfern im Falle der Insolvenz des verantwortlichen Versicherers eingeführt. Außerdem erleichtert sie den Versicherungsnehmern den Wechsel zwischen den Versicherern, indem sie die gleiche und nichtdiskriminierende Behandlung von Schadenverlaufsaufstellungen sicherstellt. Hier sollten die Mitgliedstaaten die Richtlinie bis zum 23. Dezember 2023 in nationales Recht umsetzen. Deutschland konnte die Frist nicht einhalten.

Zur Verbesserung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2023 neue Transparenzregeln für Transaktionen auf digitalen Plattformen eingeführt. Dadurch soll den Mitgliedstaaten zum einen die Beurteilung der Steuerpflicht erleichtert, zum anderen strengere Regeln für gemeinsame Prüfungen zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der Besteuerung im Allgemeinen eingeführt werden. Alle Mitgliedstaaten mussten die vollständige Umsetzung dieser neuen Vorschriften für gemeinsame Prüfungen in ihr nationales Recht melden und die Kommission bis Ende 2023 informieren. In diesem Fall sind Deutschland und Polen die einzigen Mitgliedstaaten, die die Umsetzung der Bestimmungen nicht mitgeteilt haben. (UV)

Einzelheiten zu den eröffneten Vertragsverletzungsverfahren sind hier abrufbar: https://germany.representation.ec.europa.eu/news/vertragsverletzungsverfahren-entscheidungen-zu-deutschland-2024-01-25_de

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