Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) verpflichtet große und börsennotierte Unternehmen dazu, Informationen über die umweltrelevanten und sozialen Risiken sowie Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf die Menschen und die Umwelt offenzulegen. Konkret müssen auf nationaler Ebene die Rechnungslegungsrichtlinie, die Transparenzrichtlinie und die Abschlussprüfungs-richtlinie angepasst werden. Die Umsetzungsfrist war am 6. Juli 2024 abgelaufen. Neben Deutschland haben 16 weitere Mitgliedstaaten die notwendigen Änderungen der Europäischen Kommission (KOM) noch nicht mitgeteilt.
Auch im Zusammenhang mit der überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie hätten die Mitgliedstaaten einige Bestimmungen bis zum 1. Juli 2024 in nationales Recht umsetzten müssen. Dazu gehören Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren sowohl für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien als auch für Infrastrukturprojekte zur Einspeisung von Energie aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz. Auch dieser Verpflichtung ist Deutschland bis jetzt nicht nachgekommen. Dänemark ist als einziger Mitgliedstaat aktiv geworden.
In beiden Fällen hat die KOM deshalb im Rahmen von Vertragsverletzungsverfahren sogenannte Aufforderungsschreiben an Deutschland versandt. Deutschland muss nun innerhalb von zwei Monaten antworten und die Umsetzung vollständig abschließen. Andernfalls kann die KOM die nächste Stufe des Verfahrens, eine begründete Stellungnahme, einleiten. (UV)