Am 20. Oktober 2020 hat die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Malta und Zypern wegen der so genannten „goldenen Pässe“ eingeleitet. Der Verkauf von Staatsbürgerschaften an Investoren verstößt nach Ansicht der Kommission gegen EU-Recht.
Wer Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaats wird, erlangt zugleich die Unionsbürgerschaft und alle damit einhergehenden Rechte wie zum Beispiel das Recht, sich in der EU frei zu bewegen und zu arbeiten. Damit einher geht zudem auch das Recht zur Teilnahme an Kommunalwahlen und an den Wahlen zum Europäischen Parlament. Die Staatsbürgerschaftsregelungen für Investoren sind daher nach Ansicht der Kommission weder auf die Mitgliedstaaten beschränkt, die diese Praxis ausüben, noch sind sie gegenüber den anderen Mitgliedstaaten und der EU insgesamt neutral.
Die Kommission kritisiert zudem, dass der eigentliche Wert der Unionsbürgerschaft untergraben werde, wenn eine Staatsbürgerschaft gegen eine im Voraus festgelegte Zahlung oder Investition verliehen wird.
Die Kommission hat bereits in der Vergangenheit Bedenken gegenüber der Praxis einiger Mitgliedstaaten geäußert, Staatsbürgerschaften (sogenannte „goldene Pässe“) ausschließlich auf der Grundlage von Zahlungen oder Investitionen zu verleihen. Sie sieht Risiken insbesondere in Bezug auf Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Korruption. Allerdings hatte sie bisher immer darauf verwiesen, dass die Vergabe von Staatsbürgerschaften in die alleinige Zuständigkeit der Mitgliedstaaten falle.
Justizkommissar Didier Reynders hat angekündigt, ebenfalls gegen die Vergabe „goldener Visa“, also Aufenthaltserlaubnisse, vorgehen zu wollen. Auch das Europäische Parlament (EP) hatte in einer Entschließung vom 10. Juli 2020 die Forderung an die Mitgliedstaaten unterstrichen, die für Investoren geltenden Regelungen für Staatsbürgerschaften („goldene Pässe“) und Aufenthaltsregelungen („goldene Visa“) auslaufen zu lassen.
Das Geschäft mit den „goldenen Pässen und Visa“ ist für die Mitgliedstaaten lukrativ, was nicht nur Zypern und Malta nutzen. Zypern hat mit dem Verkauf von Staatsbürgerschaften 7 Mrd. Euro eingenommen. Malta und Bulgarien verlangen pro Staatsbürgerschaft zwischen 500.000 Euro und 2,5 Mio. Euro. Portugal hat mehr als 22.000 „goldene Visa“ verkauft, die nach fünf Jahren zur Staatsbürgerschaft führen. Auch Frankreich und die Niederlande verkaufen Visa, Deutschland allerdings nicht.
Zypern und Malta haben nun zwei Monate Zeit, Stellung zu beziehen. (jbs)
https://ec.europa.eu/germany/news/20201020-goldene-paesse_de