In der Strommarktgestaltung wurden die Bestimmungen von 2024 nicht vollständig in nationales Recht übernommen. Hintergrund der neuen Richtlinie war der Anstieg der Energiepreise. Zweck der neuen Richtlinie ist die Stabilisierung der Strompreise sowie die Reduzierung der Abhängigkeit der Preise von fossilen Brennstoffen. Die Umsetzung der Richtlinie hätte bis zum 17. Januar 2025 gemeldet werden müssen. Bislang wurde die firstgerechte Umsetzung der Richtlinie nur von Dänemark gemeldet. Die verbleibenden Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um auf das Aufforderungsschreiben der KOM zu reagieren.
Auch die Richtlinie zu der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wurde von Deutschland nicht vollständig umgesetzt. Die Richtlinie zielt darauf ab, in der EU bis 2050 einen dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen. Durch die gesteigerte Gebäudeeffizienz sollen die Energiepreise für EU-Bürgerinnen und -Bürger langfristig gesenkt werden. Während die Richtlinie als Ganzes erst bis zum 29. Mai 2026 umgesetzt werden soll, musste die schrittweise Abschaffung von Anreizen für die Installation von Heizkesseln, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, bereits zum 1. Januar 2025 in nationales Recht übernommen werden. Auch hier muss Deutschland binnen zwei Monaten auf das Aufforderungsschreiben der KOM reagieren und die Maßnahmen umsetzen.
Weiterführende Informationen sind der Pressemitteilung der KOM zu entnehmen. (LB)