| Vertragsverletzungsverfahren

Vertragsverletzungsverfahren wegen Nitrat-Richtlinie gegen Deutschland eingestellt

Die EU-Kommission hat am 1. Juni 2023 das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nicht-Einhaltung der EU-Nitrat Richtlinie eingestellt.
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Im Falle einer Verurteilung vor dem Europäischen Gerichtshof hätte sich das drohende Zwangsgeld auf einen zweistelligen Millionenbetrag belaufen. Zudem hätte ein tägliches Zwangsgeld von mehr als einer Million Euro gedroht.

Bereits im Jahr 2012 hatte die Europäische Kommission gegen Deutschland zunächst ein Pilotverfahren und im Jahr 2013 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil das deutsche Aktionsprogramm zur Umsetzung der EU‑Nitrat‑Richtlinie nicht den Vorgaben der Richtlinie entsprach und Deutschland seiner Verpflichtung der Maßnahmenverschärfung nicht nachgekommen war. Deutschland hatte daraufhin 2017 sein Düngerecht novelliert. Die EU-Kommission war jedoch der Auffassung, dass die Änderungen nicht ausreichen würden, um die Vorgaben der Richtlinie zu erfüllen. Im Juni 2018 folgte der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil allen Kritikpunkten der Kommission am deutschen Aktionsprogramm. Im Jahr 2020 wurde die Düngeverordnung nochmals umfangreich überarbeitet. Nach Überprüfung der Landesverordnungen und der darauf basierenden Gebietsausweisungen in den Ländern forderte die EU-Kommission im Juni 2021 nochmals deutliche Nachbesserungen.

Insgesamt ist die EU-Kommission nun der Auffassung, dass die von Bund und Ländern erlassenen Regeln im Einklang mit der Nitrat-Richtlinie stehen und der anhaltenden Notwendigkeit, die hohe Nitratbelastung der Gewässer anzugehen, gerecht werden. (MF)

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