Diese Garantie gewährleistet, dass Forscherinnen und Forscher aus dem Vereinigten Königreich (VK), die in „Horizont Europa“ erfolgreich sind, eine entsprechende Finanzierung, bspw. ihres Projektanteils, von der britischen Regierung und nicht aus „Horizont Europa“ erhalten. Letzteres wäre aufgrund der nach wie vor nicht erfolgten Assoziierung des VK zu „Horizont Europa“ nicht möglich.
Eine Assoziierung zu „Horizont Europa“ ist im Brexit-Abkommen aus dem Dezember 2020 grundsätzlich angelegt. Bislang haben sich das VK und die EU-Kommission jedoch nicht hierüber verständigen können. Die Unterzeichnung des Windsor-Framework im Mai dieses Jahres hatte zunächst auf eine neue Dynamik in dieser Frage hoffen lassen. Eine Hoffnung, die sich bislang jedoch nicht erfüllt hat. Die Finanzierungsgarantie der britischen Regierung wurde erstmals im November 2021 eingeführt und wird seitdem regelmäßig erneuert. Die jetzt erfolgte erneute Verlängerung gilt für alle „Horizont Europa“-Ausschreibungen, die am oder vor dem 30. September 2023 enden. (MK)