| Reform- und Wachstumsfazilität Westbalkan

Vorläufige Einigung über Reform- und Wachstumsfazilität Westbalkan

Am 4. April 2024 haben sich der Rat und das Europäische Parlament (EP) auf eine vorläufige Einigung über die Einrichtung einer Reform- und Wachstumsfazilität für den Westbalkan geeinigt. Die Fazilität stellt das Kernstück des Wachstumsplans für den Westbalkan dar, den die Europäische Kommission im November 2023 vorgelegt hat und umfasst für die Jahre 2024 bis 2027 insgesamt sechs Mrd. Euro. Am 9. April 2024 stimmten die Ausschussmitglieder für auswärtige Angelegenheiten des EP der interinstitutionellen Vereinbarung zu (70/6/1).
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Der Wachstumsplan Westbalkan stützt sich auf insgesamt vier Säulen: (1.) Die Stärkung der wirtschaftlichen Integration mit dem Binnenmarkt; (2.) Die Förderung der wirtschaftlichen Integration innerhalb der Region durch den Gemeinsamen Regionalen Markt; (3.) Die Beschleunigung grundlegender Reformen und (4.) Die finanzielle Unterstützung zur Förderung dieser Reformen.

Im Rahmen der Fazilität sollen bis zu zwei Mrd. Euro in Form von Zuschüssen und bis zu vier Mrd. Euro in Form von Darlehen für die Partner der EU im Westbalkan bereitgestellt werden. Sie ergänzt die bereits im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe geleistete EU-Hilfen. Zur Finanzierung der Darlehen wird die EU bis Ende 2027 vier Mrd. Euro vergünstigt auf dem Finanzmarkt aufnehmen. Die Zuschüsse in Höhe von zwei Mrd. Euro werden durch zusätzliche Mittel aus der Halbzeitrevision des Mehrjährigen Finanzrahmens finanziert.

Die Fazilität ermöglicht den Partnern der EU im Westbalkan, unionsbezogene Reformen durchzuführen und ihre wirtschaftliche Konvergenz zu beschleunigen. Gleichzeitig soll so auch die Angleichung der Partner an die Werte, Gesetze, Regeln, Standards, Strategien und Verfahren der EU im Hinblick auf eine künftige EU‑Mitgliedschaft gefördert werden.

Weitere Informationen zu dem Wachstumsplan für den Westbalkan finden Sie hier. (YA)

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