| Straßenverkehrssicherheit

Vorschläge der KOM für neue Verkehrsvorschriften und Führerscheine

Die Anforderungen an Führerscheine sollen auf EU-Ebene weiter harmonisiert und modernisiert werden. Darüber hinaus will die Europäischer Kommission mit ihrem am 1. März 2023 vorgelegten sogenannten Road Safety Package durch eine verbesserte grenzüberschreitende Durchsetzung von Straßenverkehrsvorschriften insgesamt die Sicherheit auf Europas Straßen erhöhen.
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Die vorgeschlagenen Änderungen an den europäischen Führerscheinvorschriften orientieren sich größtenteils an bereits bestehenden Verfahren in mehreren Mitgliedstaaten. So ist eine mindestens zweijährige Probezeit für Anfänger und Null Toleranz bei Alkohol am Steuer vorgesehen. Im künftigen EU-Recht soll zudem auch der Führerschein ab einem Alter von 17 Jahren nach dem „begleitenden Fahren“ eingeführt werden, wie er beispielsweise in Deutschland bereits existiert. Auch soll die Ausbildung und Prüfung so angepasst werden, dass die Fahrerinnen und Fahrer besser auf den Straßenverkehr mit vulnerablen Nutzern vorbereitet sind. Grund hierfür ist, dass die sich wandelnde Mobilität zu einem Anstieg von Fußgängern, Radfahrern, aber auch E-Scootern und E-Bikes in den Städten geführt hat. Damit Führerscheine zwischen den EU-Staaten einfacher anerkannt werden können, schlägt die EU-Kommission die Einführung eines digitalen Führerscheins vor.

Bei der Ahndung von Straßenverkehrsdelikten sieht der Kommissionsvorschlag erheblichen Handlungsbedarf, weil beispielweise 2019 noch rund 40 Prozent der grenzüberschreitenden Vorfälle ungestraft blieben. Täter konnten nicht ermittelt oder Zahlungen nicht vollstreckt werden. Das soll sich durch Anpassungen der Richtlinie zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit ändern: Nach dem Willen der KOM sollen Strafverfolgungsbehörden Zugang zu nationalen Führerscheinregistern erhalten. Darüber hinaus sollen die geltenden Vorschriften auf weitere Delikte erweitert werden. Bislang erstreckt sich die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf die häufigsten und eklatantesten Verstöße, wie Geschwindigkeitsübertretungen und Trunkenheit am Steuer. Hier soll der Anwendungsbereich um Delikte erweitert werden, wie zu geringer Sicherheitsabstand, gefährliche Überholmanöver und gefährliches Parken, Überfahren durchgezogener weißer Linien und Fahren in verbotener Richtung.

Schließlicht schlägt die KOM auch einen Entzug der Fahrerlaubnis mit EU-weiter Wirkung vor. Nach geltendem Recht kann ein schweres Delikt, das zum Entzug der Fahrerlaubnis führt, nicht in der gesamten EU durchgesetzt werden, wenn der Fahrer das Delikt in einem anderen EU-Staat begangen hat als im Ausstellungsland. Der vorgeschlagene Anwendungsbereich erstreckt sich auf schwere Delikte im Straßenverkehr, wie übermäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie Verkehrsdelikte mit Todesfolge oder schwerer Körperverletzung.

Über die Vorschläge der Kommission werden jetzt der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament gemeinsam beraten. (UV)

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