Am 11. November 2020 hat die Kommission erste Vorschläge zur Schaffung einer „Europäischen Gesundheitsunion“ und damit zu einer deutlichen Erweiterung ihrer Kompetenzen im Bereich Gesundheitspolitik vorgelegt. Kernelemente sind der Vorschlag für eine Verordnung zu grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren sowie zwei Vorschläge zur Erweiterung des Mandats der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) respektive des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC).
Zudem skizziert die Kommission, wie die zukünftige Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (Health Emergency Response Authority – HERA) aufgebaut sein könnte und kündigt an, hierzu im kommenden Jahr einen Vorschlag vorzulegen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen dazu dienen, sowohl die COVID-19-Pandemie als auch künftige Gesundheitskrisen in der EU besser bewältigen zu können.
Mit dem Verordnungsvorschlag will die Kommission vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus der aktuellen Pandemie einen stärkeren Rechtsrahmen für die Prävention von bzw. die Reaktion auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren schaffen. Damit sollen vor allem die Vorsorgeplanung, das Monitoring und die Datenübermittlung verbessert werden. Auch will die Kommission mit der Möglichkeit der Ausrufung eines „EU-Notstands“ einen Automatismus für eine engere Koordinierung sowie die Entwicklung, Bevorratung und Beschaffung von krisenrelevanten Produkten etablieren.
Die ECDC soll mehr Kompetenzen und zusätzliches Personal erhalten. Dadurch soll die Agentur die Mitgliedstaaten und die Kommission in bestimmten Bereichen zukünftig besser unterstützen können. Das betrifft beispielsweise die epidemiologische Überwachung der Vorsorge- und Reaktionsplanung, das Meldewesen, unverbindliche Empfehlungen für das Risikomanagement, die Mobilisierung eine EU-Gesundheits-Taskforce oder den Aufbau eines Netzwerks von EU-Referenzlaboratorien sowie eines Netzwerks für Substanzen menschlichen Ursprungs.
Das Mandat der EMA soll gestärkt werden, um bei zukünftigen Gesundheitskrisen eine EU-weite koordinierte Reaktion auslösen zu können. Dies soll primär durch die Überwachung und Verringerung des Risikos von Versorgungsengpässen bei kritischen Arzneimitteln und Medizinprodukten, die wissenschaftliche Beratung zu krisenrelevanten Arzneimitteln, die Koordinierung von Studien zur Überwachung der Wirksamkeit und Sicherheit von Impfstoffen sowie die Koordinierung klinischer Prüfungen ermöglicht werden.
Die vorrangige Zuständigkeit für Gesundheitspolitik liegt gemäß Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) bei den Mitgliedstaaten. Die EU-Gesundheitspolitik basiert demnach aktuell auf drei strategischen Zielen: erstens der Förderung der Gesundheit durch vorbeugende Maßnahmen; zweitens dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger durch die Verbesserung der Überwachung und Vorsorge u. a. in Bezug auf Epidemien und sowie den Ausbau der Kapazitäten, um neue Aufgaben im Bereich der Gesundheit zu bewältigen und drittens der Unterstützung der Mitgliedstaaten durch die Förderung dynamischer Gesundheitssysteme. (MK/jbs)
https://ec.europa.eu/germany/news/20201111-gesundheitsunion_de
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_20_2041
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_20_2042