Die angestrebte Regelung betrifft Partikel, die meist kleiner als fünf Millimeter, extrem langlebig und in der Natur schwer abbaubar sind.
Der Vorschlag umfasst bewährte Praktiken für Betreiber, obligatorische Zertifizierung und Selbsterklärungen, eine harmonisierte Methode zur Schätzung von Verlusten sowie weniger strenge Anforderungen für KMU.
Der Vorschlag wird nun vom Europäischen Parlament und Rat beraten. Nach Annahme und Inkrafttreten der Verordnung beginnt eine Übergangsfrist von 18 Monaten. (MF)