| Digitalisierung

Vorschläge zur Digitalisierung der Justizsysteme

Durch mehrere am 1. Dezember 2021 vorgelegte Initiativen will die Kommission die Digitalisierung im Justizbereich voranbringen. Angestrebtes Ziel ist, digitale Kommunikationswege bei grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten als Standard zu etablieren. Die Vorschläge umfassen die Digitalisierung der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit, den digitalen Informationsaustausch bei terroristischen Straftaten und die Einrichtung einer Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen.
Eurojust-building-2017

Die vorgestellten Initiativen sollen die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten auch vor dem Hintergrund der Unterschiedlichkeit der Justizsysteme im Interesse einer wirksameren Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität verbessen. Die Ermittlungsbehörden und Gerichte sollen bei der Untersuchung und Verfolgung von Straftaten durch die Nutzung digitaler Techniken enger zusammenarbeiten und in die Lage versetzt werden, Informationen und Beweismittel sicher und rasch auszutauschen.

Mit den Vorschlägen zur Digitalisierung der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit in der EU und den Zugang zur Justiz in Zivil-, Handels- und Strafsachen sollen Hindernisse für den Zugang zur Justiz in grenzüberschreitenden Zivil-, Handels- und Strafsachen abgebaut werden. Es ist geplant, dass Prozessparteien die elektronische Kommunikation mit den zuständigen Behörden aus einem anderen Mitgliedstaat ermöglicht wird. Die Nutzung von Videokonferenzen bei mündlichen Verhandlungen in grenzüberschreitenden Zivil-, Handels- und Strafsachen soll zugelassen und die digitale Übermittlung von Ersuchen, Dokumenten und Daten zwischen nationalen Behörden und Gerichten ermöglicht werden.

Mit zwei Vorschlägen zur wirksamen Bekämpfung des Terrorismus und anderer Formen der schweren grenzüberschreitenden Kriminalität soll die Kooperation der Mitgliedstaaten mit Eurojust (EU-Behörde für die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen) und untereinander moderner gestaltet werden. Mit den vorgeschlagenen Verordnungen soll erreicht werden, dass die Kommunikation zwischen Eurojust und den Behörden der Mitgliedstaaten über sichere Kommunikationswege digitalisiert werden. Darüber hinaus sollen die Mitgliedstaaten auf der Grundlage der so geführten Ermittlung ihre weiteren Maßnahmen und ihre justiziellen Reaktionen koordinieren können.

Drittens schlägt die Kommission die Einrichtung einer Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen vor. Zurzeit werden von zwei oder mehr Staaten im Bedarfsfall Teams für spezifische strafrechtliche Ermittlungen eingesetzt. Obwohl sich diese Teams als erfolgreich erwiesen haben, hat die Praxis gezeigt, dass sie mit mehreren technischen Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Der Austausch ist derzeit zu langsam und aufwändig. Eine spezielle IT-Plattform würde es gemeinsamen Ermittlungsgruppen ermöglichen, Informationen und Beweismittel leichter auszutauschen und sicherer miteinander zu kommunizieren, sodass sie ihre Einsätze gemeinsam verwalten können.

Die heutigen Initiativen sind Folgemaßnahmen der Mitteilung über die Digitalisierung der Justiz aus dem Jahr 2020. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Interaktion zwischen den Justizbehörden zu digitalisieren und dabei die Effizienz der modernen Kommunikationsinstrumente zu nutzen, wenn Zivil- und Strafverfahren, Terrorismusbekämpfung und Ermittlungen im Allgemeinen dies erfordern. Jetzt müssen die Vorschläge vom Europäischen Parlament und vom Ministerrat der EU verhandelt werden. (UV)

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