Konkret schlug die Europäische Kommission (KOM) gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse festgelegt ist. So sollen beispielsweise strengere Vorschriften über Lieferbedingungen und Preise in Verträgen zwischen der Landwirtschaft und den Abnehmern, eine zwingende Mediation bei Streitigkeiten sowie mehr Klarheit zur Verwendung von Begriffen wie „fair“, „gleichwertige“ und „kurze Lieferketten“ bei der Vermarktung eingeführt werden. Generell sollen auch Erzeugerorganisationen und ihre Vereinigungen mehr Verhandlungsmacht erhalten.
Im grenzüberschreitenden Handel sieht der zweite Kommissionsvorschlag neue Verfahrensvorschriften vor, um gegen unlautere Geschäftspraktiken in der Agrar- und Lebensmittelindustrie leichter vorgehen zu können. Hier sind Änderungen der Richtlinie über unlautere Handelspraktiken vorgesehen, so die Verbesserung der Zusammenarbeit der nationalen Durchsetzungsbehörden beim Austausch von Informationen, Ermittlungen und Sanktionen sowie die Einführung eines neuen Amtshilfemechanismus. Laut KOM stammen europaweit rund 20 Prozent der in einem Mitgliedstaat konsumierten Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse aus einem anderen EU-Land. (UV)