| Gesundheit

Vorschlag für aktualisiert EMA-Gebührenordnung

Die Kommission hat am 13. Dezember 2022 einen Vorschlag zur Überarbeitung der Gebührenverordnung der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) vorgelegt. Insbesondere soll die Gebührenstruktur der EMA überarbeitet werden; die EMA-Gebühren sollen dadurch die tatsächlichen Kosten der Tätigkeit der Agentur besser widerspiegeln.
©pixabay

Der Überarbeitungsvorschlag beinhaltet auch einen Kostenüberwachungsmechanismus und Flexibilisierungsregelungen für zukünftige Anpassungen. Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides sagte dazu: "Die Europäische Arzneimittel-Agentur ist eine der wichtigsten Säulen einer stärkeren Europäischen Gesundheitsunion. Der heutige Vorschlag wird es der EMA ermöglichen, Gebühren zu verlangen, die ihre wichtige Arbeit besser abdecken, einschließlich der Vergütung der zuständigen nationalen Behörden für ihre wissenschaftlichen Beiträge. Der Vorschlag macht auch künftige Anpassungen des Gebührensystems einfacher und nachhaltiger. Ich erwarte, dass das Europäische Parlament und der Rat diesen Vorschlag nachdrücklich unterstützen". Wenn Unternehmen einen Antrag auf Genehmigung für das Inverkehrbringen eines Arzneimittels stellen, müssen sie der EMA eine Gebühr für die Beurteilung durch die Agentur entrichten. (MK)

Teilen

Zurück