Nach dem Willen der Kommission sollen gemeinsame Standards zur systematischen Erfassung von Fernerkundungs- und Bodendaten zu Europas Wäldern eingeführt werden und so die geplanten gemeinsamen Standards die Genauigkeit und Konsistenz der Datenerhebung verbessern. Daraus sollen die Voraussetzungen für solide Waldschutzmaßnahmen in der gesamten Europäischen Union geschaffen werden.
Darüber hinaus sieht der Gesetzesvorschlag die rechtsverbindliche Verpflichtung der Mitgliedstaaten vor, ihren Bestand an Ur- und Naturwäldern mit einer räumlichen Auflösung von 1 zu 25.000 bis zum 1. Januar 2028 zu melden. Weiterhin ist vorgesehen, dass das Gesetz den öffentlichen Zugang zu den Daten über Europas Wälder sowie dei forstwirtschaftlichen Tätigkeiten über das Waldinformationssystem für Europa (FISE) gewährleistet.
Darüber hinaus soll die Standardisierung von Daten, einschließlich der Dichte der Baumbedeckung sowie der Vernetzung der Wälder und damit die einheitliche Kartierung von Wäldern in ganz Europa ermöglicht werden.
Das Gesetz zum Waldmonitoring soll auch die Bekämpfung krimineller Aktivitäten in den Wäldern beschleunigen, indem es den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffnet, bei spezifischen Delikten schneller zu handeln, wie beispielsweise bei illegalem Holzeinschlag in geschützten Wäldern. (MF)