Die KOM hatte die aktuelle aus dem Jahr 2012 stammende Opferschutzrichtlinien in den letzten Jahren evaluiert und dabei festgestellt, dass die Vorschriften gezielt überarbeitet werden müssen, damit die Opfer von Straftaten ihre Rechte in vollem Umfang wahrnehmen können. Darüber hinaus haben sich die Mindeststandards nach Angaben der KOM wesentlich verändert, etwa durch einen opferorientierten Ansatz in der Justiz und die Digitalisierung, was eine Überarbeitung notwendig machen. Die von der KOM vorgeschlagene Reform der Opferschutzrichtlinie umfasst verschiedene Elemente. Sie reichen von der Einrichtung einer europaweiten Hotline und einer Website zur besseren Aufklärung der Opfer zu ihren Rechten über eine unentgeltliche psychologische Betreuung bis hin zu einem vereinfachten Zugang zur Justiz sowie einer garantierten Entschädigung bei Verurteilung der Täterin oder des Täters.
Der Kommissionsvorschlag muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat beraten und verabschiedet werden. Anschließend haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Eine Ausnahmeregelung gilt für die im Vorschlag enthaltene Nutzung von elektronischen Kommunikationsmittel; hier hätten die Mitgliedstaaten vier Jahre Zeit, um die erforderlichen Strukturen zu schaffen. (UV)