Die Richtlinie RL 2001/55/EG des Rates vom 20.7.2001 (Massenzustrom-Richtlinie), die den vorübergehenden Schutz gewährt, ist Bestandteil des Unionsrechts und dient der praktischen Umsetzung der humanitären Verpflichtungen der Union im Einwanderungs- und Asylrecht. Sie gilt im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen und enthält Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung der Belastungen, die mit der Aufnahme dieser Personen und deren Folgen in der Europäischen Union verbunden sind.
Die KOM wird den Vorschlag den Ministerinnen und Ministern bei der Tagung des Rates (Justiz und Inneres) am 13. Juni 2024 vorlegen. (MF)
Hier geht es zum Vorschlag zur Verlängerung des vorübergehenden Schutzes: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52024PC0253