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Warnhinweise auf alkoholischen Getränken

Als erstes Land der EU hat jetzt Irland Warnhinweise für alkoholische Getränke eingeführt. Laut dem am 22. Mai 2023 unterzeichneten Gesetz müssen zukünftig alle dort verkauften alkoholischen Getränke mit einem Warnhinweis auf mögliche krebserzeugende Wirkung versehen sein. Dies umfasst auch Wein.
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Die neuen Vorschriften sollen nach einer dreijährigen Übergangszeit ab dem 22. Mai 2026 gelten.

Die Pläne Irlands waren im vergangenen Jahr bekannt geworden und hatten Proteste sowohl von Getränkeherstellern als auch von Mitgliedstaaten ausgelöst. Der Widerstand richtet sich sowohl gegen den Alleingang Irlands als auch gegen die grundsätzlichen Folgen einer solche Regulierung für den Binnenmarkt. Verschiedene Mitgliedstaaten, allen voran Italien, haben sowohl bei EU als auch bei der Welthandelsorganisation (WTO) insbesondere wettbewerbsrechtliche Bedenken geltend gemacht.

Allerdings hatte die Kommission im Rahmen des notwendigen EU-Genehmigungsprozesses keine Einwände erhoben. Das entsprechende Konsultationsverfahren war am 22. Dezember 2022 zu Ende gegangen. Die Entscheidung der WTO steht noch aus.

Nach Medienberichten haben sich Italien, Frankreich und Spanien bereits im Widerstand gegen das neue irische Gesetz zusammengeschlossen und bereiten zudem gemeinsam mit Bulgarien, Griechenland, der Tschechischen Republik, Ungarn, der Slowakei und Portugal ein "Non-Paper" vor, in dem die Kommission aufgefordert wird, einen Dialog mit der irischen Regierung aufzunehmen.

Im Rahmen des EU-Krebsbekämpfungsplans arbeitet die Kommission derzeit an einer EU-einheitlichen Regelung zur Kennzeichnung alkoholischer Getränke. Hiervon hatte sie – als Teil der europäischen Lebensweise – Wein allerdings ausdrücklich ausgenommen. Auch das Europäische Parlament war in seiner Entschließung „zur Stärkung Europas im Kampf gegen Krebserkrankungen – auf dem Weg zu einer umfassenden und koordinierten Strategie“ aus dem Februar 2022 nicht der Empfehlung des Sonderausschusses zur Krebsbekämpfung (BECA) gefolgt, jeglichen Alkoholkonsum als schädlich zu klassifizieren. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte diese These Anfang dieses Jahres jedoch noch einmal unterstrichen und in diesem Zusammenhang auch die Forderung nach krebsbezogenen Gesundheitsinformationen auf den Etiketten alkoholischer Getränke nach dem Vorbild von Tabakerzeugnissen“ aufgebracht. Die Vorschläge der EU-Kommission zur Kennzeichnung alkoholischer Getränke sollen planmäßig Endes dieses Jahres vorliegen. (MK)

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