| Handelspolitik

Weg frei für Strafzölle auf chinesische Elektroautos

Die Europäische Kommission (KOM) kann die noch vorläufigen Importzölle auf chinesische Elektroautos in Kraft setzen. Um die Pläne zu stoppen, wäre in einer Abstimmung am 4. Oktober 2025 eine Mehrheit unter den 27 Mitgliedstaaten nötig gewesen, die trotz einer Nein-Stimme Deutschlands aber nicht zustande kam. Die Zollaufschläge von bis zu 35,3 Prozent sollen spätestens Anfang November 2024 greifen. Die bis dahin verbleibende Zeit will sie aber für weitere Gespräche mit China nutzen. Sollte kein Kompromiss gefunden werden, muss die KOM bis zum 30. Oktober 2024 die endgültigen Zollsätze festlegen.
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Wegen zahlreicher Enthaltungen gab es bei der Abstimmung allerdings auch keine Mehrheit, die sich explizit für die Zollaufschläge aussprach. Die 27 Mitgliedstaaten konnten damit keine gemeinsame Stellungnahme abgeben. Um zu verhindern, dass die Zölle für fünf Jahre verhängt werden, hätte eine „qualifizierte Mehrheit“ von mindestens 15 Mitgliedstaaten, die 65 Prozent EU-Bevölkerung repräsentieren, dagegen stimmen müssen. Neben Deutschland sollen nur Ungarn, Malta, Slowenien und die Slowakei gegen die Zölle gestimmt haben. Wegen des fehlenden eindeutigen Votums der Mitgliedstaaten kann die KOM ihren Vorschlag nun im Alleingang in Kraft setzen.

Die KOM will nicht alle E-Autos aus China gleich besteuern. Sie unterscheidet zwischen Herstellern, die bei der Prüfung der Importzölle kooperiert und Informationen bereitgestellt haben, und solchen, die das ablehnten. Die Autos der kooperativen Hersteller werden mit knapp 20 Prozent Importzoll belegt, die anderen mit etwa 35 Prozent. Hinzu kommt der allgemeingültige EU-Einfuhrzoll von zehn Prozent. Der chinesische Autobauer Saic muss deshalb mit dem Höchstsatz rechnen. Für deutsche Konzerne wie BMW, Volkswagen und ihre Joint-Venture-Partner in China gilt zusätzlich zum bisherigen Zollsatz von zehn Prozent ein Aufschlag in Höhe von 20,7 Prozent.

Nach der Abstimmung über die europäischen Zusatzzölle auf chinesische Elektroautos hat China angekündigt, vorläufige Aufschläge auf Weinbrand aus der EU zu erheben. Ab dem 11. Oktober 2024 müssen demnach Importeure von Weinbrand aus der EU entsprechende Garantien beim chinesischen Zoll hinterlegen. Die KOM hat daraufhin umgehend angekündigt, vor die Welthandelsorganisation (WTO) zu ziehen, um dort die Einführung vorläufiger Anti-Dumping-Maßnahmen auf Weinbrand anzufechten. China will keinen einheitlichen Zollsatz festlegen, sondern einen Betrag festlegen, der sich an den genehmigten Preisen sowie den Einfuhrsteuern orientiert. (UV)

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