Die KOM schlägt vor, für Unternehmen, die zwischen 250 und 750 Beschäftigte haben und entweder 150 Mio. Euro Umsatz oder bis zu 129 Mio. Euro Gesamtvermögen aufweisen, die neue Kategorie „Small Midcaps“ (SMC) einzuführen, für die in bestimmten Bereichen die gleichen Erleichterungen wie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten. Bisher werden KMU, wenn sie mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen, zu Großunternehmen mit den damit einhergehenden strengeren Regeln und Verpflichtungen gezählt.
Im Einzelnen schlägt die KOM vor, Sonderregeln für KMU in acht bestehenden europäischen Gesetzen für SMC zu öffnen. Diese sind die Allgemeine Datenschutzverordnung (DSGV), die Verordnung über fluorierte Gase, die Verordnung über Batterien, die Antisubventions- und die Antidumping-Verordnung, die Prospektverordnung, die Verordnung über das Inverkehrbringen von Waren und Dienstleistungen, die Richtlinie über Finanzmärkte sowie die Richtlinie über kritische Einrichtungen. Nach den Regeln der DSGVO geht es dabei um ein Verzeichnis, in dem die Unternehmen hinterlegen müssen, wie sie persönliche Daten verarbeiten. Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten sind von dieser Pflicht ausgenommen, solange es sich nicht um sensible Daten wie etwa politische Ansichten oder Gesundheitsinformationen handelt und die Datenverarbeitung kein hohes Risiko für die Betroffenen darstellt. Diese Ausnahme soll nun auf SMC ausgeweitet werden.
Die Unternehmen der neuen Kategorie sollen nach den Vorschlägen der KOM zudem von einer bislang verpflichtenden Registrierung für die Einfuhr klimaschädlicher F‑Gase ausgenommen werden. Als Beispiel werden kleine Gebrauchtwagenhändler, die sich bislang registrieren müssen, weil die Klimaanlage einiger Autos F-Gase verwendet genannt. Außerdem sollen Unternehmen im Handel weniger Papier mitliefern müssen. Die KOM schlägt Gesetzesänderungen vor, nach der künftig etwa eine digitale Bedienungsanleitung ausreichen würde. Auch müssten Firmen Erklärungen an die Aufsichtsbehörden nicht mehr auf Papier, sondern nur noch digital vorhalten. QR-Codes sollen alle Bedienungsanleitungen und Etikette ersetzten können.
Um die Batterie-Industrie bei der Beschaffung von Rohstoffen zu unterstützen, räumt die KOM den Unternehmen mehr Zeit ein, sich auf neue Vorschriften zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht vorzubereiten. Die Frist für die Einhaltung dieser Vorschriften wird um zwei Jahre von 2025 auf 2027 verschoben. Das bietet auch mehr Zeit für die Einrichtung von externen Prüfstellen.
Die Vorschläge der KOM müssen jetzt vom Rat der EU und dem Europäischen Parlament beraten werden. Die KOM plant weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau: Das nächste Omnibus-Paket, das vorläufig für Juni 2025 geplant ist, wird sich auf die Verteidigung konzentrieren und dazu beitragen, die im Weißbuch festgelegten Investitionsziele zu erreichen. Weitere Omnibus-Pakete sind für die chemische Industrie und das Digitalpaket geplant.
Weitere Informationen zu den Vorschlägen auf der Internetseite der KOM, in der Pressemeldung und dem erläuternden Fragen und Antwort-Katalog. (UV)