| Ratstagung

Wettbewerbsfähigkeitsrat einigt sich auf Designschutz und Abgasnormen

Der Rat Wettbewerbsfähigkeit hat auf der Sitzung am 25. September 2023 seine Positionen zur Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften zum Designschutz und zu den Euro 7-Abgasnormen verabschiedet. Zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit hat er eine Orientierungsdebatte geführt und unter dem Punkt „Verschiedenes“, auf Antrag der österreichischen und deutschen Delegation, die Auswirkungen der Reform des EU-Arzneimittelrecht auf die Industrie und deren Wettbewerbsfähigkeit erörtert.
Doppelendrohr einer Auspuffanlage
©pixabay

In der Debatte um die neue Euro-7-Norm für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge hat sich der Rat in seiner Position für abgeschwächte Abgaswerte ausgesprochen. Die Mitgliedstaaten haben sich mehrheitlich auf einen Kompromiss verständigt, der deutlich geringere Richtwerte für den Schadstoffausstoß vorsieht, als von der Europäische Kommission (KOM) vorgeschlagen worden war. Konkret sieht der Ratsbeschluss vor, die gleichen Abgasgrenzwerte wie bei der Euro 6-Norm für leichte Fahrzeuge (unter 3,5 Tonnen) beizubehalten. Hinsichtlich der Bedingungen für die Prüfung der Emissionen verweist der Kompromiss ebenfalls auf die Euro 6-Norm, sowohl für leichte als auch für schwerere Fahrzeuge. Synthetische Kraftstoffe wurden, wie von Deutschland gefordert, nicht in den Text aufgenommen. Sollte die KOM jedoch einen neuen Vorschlag für diese Art von Kraftstoffen vorlegen, müsste die Euro‑7‑Verordnung geändert werden, um synthetische Kraftstoffe zu berücksichtigen. Deutschland hat sich für strengere Abgaswerte eingesetzt und die Kompromisslinie nicht mitgetragen. Für Deutschland hat Staatssekretär Sven Giegold kritisiert, dass die im Kompromiss beschlossenen Testbedingungen und Grenzwerte die Grenzwerte von Euro 6 nicht wesentlich verbesserten. Eine Gruppe von acht EU-Mitgliedstaaten um Frankreich und Italien hatte sich komplett gegen neue Abgasnormen ausgesprochen. Neue Regeln seien nicht notwendig, weil der Ausstieg aus dem Verbrennermotor ohnehin beschlossen sei. Mit der festgelegten sogenannten allgemeinen Ausrichtung wird die Verhandlungsposition des Rates formalisiert. Damit erhält der Ratsvorsitz ein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament, die aufgenommen werden, sobald das Parlament seinen Standpunkt festgelegt hat.

Darüber hinaus hat der Rat zwei allgemeine Ausrichtungen zu den Vorschlägen für eine Richtlinie und eine Verordnung zur Überarbeitung des Systems des rechtlichen Schutzes von gewerblichen Mustern und Modellen verabschiedet. Durch die beiden Gesetzte soll es möglich werden, die Eintragungsverfahren für den Schutz gewerblicher Muster und Modelle anzupassen und zu harmonisieren. Hier fordert der Rat, die Definitionen von "Geschmacksmuster" und "Erzeugnis" weiter zu präzisieren, damit sie den Anforderungen des digitalen Zeitalters entsprechen. Außerdem schlägt der Rat vor, die Eintragungsvoraussetzungen zu vereinfachen, um das Eintragungsverfahren nicht zu verzögern. Die Umsetzungsfrist soll von 24 auf 36 Monate ausgeweitet werden, um den Mitgliedstaaten genügend Zeit für die Anwendung der neuen Maßnahmen zu geben. Das Europäische Parlament seinerseits plant, seinen Standpunkt im November 2023 zu verabschieden, woraufhin die interinstitutionellen Verhandlungen beginnen könnten.

Ausführlich aber ohne konkrete Ergebnisse hat der Rat darüber diskutiert, wie die Wettbewerbsfähigkeit Europas und die Widerstandsfähigkeit des Binnenmarktes verbessert werden können. Die sehr theoretische Debatte konzentrierte sich vor allem auf die Frage der Wettbewerbsfähigkeitskontrolle, die auf die europäischen Rechtsvorschriften angewendet werden soll. Nach Aussagen der spanischen Ratspräsidentschaft, dem spanischen Staatssekretär für europäische Angelegenheiten Ignacio Navarro Ríos, wurde an einer Methodik zur Bewertung des Aspekts der Wettbewerbsfähigkeit neuer Rechtsvorschriften gearbeitet, ohne das aber weiter zu präzisieren.

Auf Antrag Österreichs und Deutschlands hat sich der Wettbewerbsfähigkeitsrat mit den Auswirkungen der Reform des EU-Arzneimittelrechts auf die europäische Pharmaindustrie beschäftigt. Die beiden Mitgliedstaaten haben auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass mit der von der KOM im April 2023 vorgelegten Neuausrichtung des Arzneimittelrechts, keine Maßnahmen festlegt werden dürften, die Innovationen und Investitionen behinderten oder Rechtsunsicherheit schafften und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Pharmastandorts schwächten. Nach Ansicht Österreichs müsste die von der KOM vorgeschlagene Verkürzung der Schutzfristen für geistiges Eigentum von acht auf sechs Jahre intensiv diskutiert werden. Während es keinen Zweifel an der Bedeutung des Themas gab, argumentierten Länder wie Malta, Estland und Bulgarien, dass das Dossier weiterhin im Rat Gesundheit, der federführend ist, diskutiert werden sollte, anstatt ein zweites Forum für die Beratungen einzurichten. Die Gefahr eines Abzugs von Pharmaunternehmen aus der EU sei kein triftiger Grund, das Thema im Wettbewerbsrat zu behandeln. (UV)

Weitere Informationen zur Tagung des Rates Wettbewerbsfähigkeit:

https://www.consilium.europa.eu/de/meetings/compet/2023/09/25/

Teilen

Zurück