| Mehrjähriger Finanzrahmen

Wiederaufbaufonds und Haushalt der EU

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen präsentierte am 27. Mai 2020 vor dem Europäischen Parlament die überarbeiteten Pläne der Kommission für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen 2021 – 2027 (MFR) und im Rahmen dessen den Vorschlag für einen Wiederaufbaufonds (Next Generation EU), der die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise abmildern soll. Das Gesamtvolumen für die nächsten sieben Jahre soll 1,85 Billionen Euro betragen.

Für den Wiederaufbaufonds zur wirtschaftlichen Erholung nach der Coronakrise möchte die Kommission 750 Mrd. Euro mobilisieren. Davon sollen 500 Mrd. Euro alsnicht rückzahlbare Zuwendungen und 250 Mrd. Euro als Kredite fließen. Dafür sollen im Namen der Europäischen Union über Anleihen Kredite am Kapitalmarkt aufgenommen und über Jahrzehnte (ab dem Jahr 2028) gemeinsam getilgt werden. Alle Mittel sollen über die europäischen Programme in den langfristigen EU-Haushalt fließen. Die Mitgliedstaaten sollen ihre Beitragszusagen zum Haushalt garantieren und die Eigenmittelobergrenze soll auf 2,0 Prozent Bruttonationaleinkommen erhöht werden. Möglicherweise könnte eine Tilgung auch über eigene Einnahmen der EU aus Steuern und Abgaben erfolgen. In der Diskussion stehen die Ausweitung des Europäischen Emmissionshandels, eine CO2-Grenzsteuer, eine „Binnenmarktsteuer“ sowie eine „Digitalsteuer“ oder eine Abgabe auf nicht wiederverwertbaren Plastikmüll.

Der Wiederaufbaufonds soll auf drei Säulen basieren:

  1. Säule: Unterstützung der Mitgliedstaaten bei Investitionen und Reformen
  • Eine Aufbau- und Resilienzfazilität in Höhe von 560 Mrd. Euro soll im Rahmen des Europäischen Semesters finanzielle Unterstützung für Investitionen und Reformen im Zusammenhang mit dem ökologischen und digitalen Übergang bieten. Hiervon sollen 310 Mrd. Euro an Zuschüssen und bis zu 250 Mrd. Euro in Form von Darlehen zur Verfügung gestellt werden. Grundsätzlich soll die Fazilität allen Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen, sich jedoch auf die am stärksten betroffenen Länder konzentrieren.
  • Eine Aufstockung der laufenden kohäsionspolitischen Programme um 55 Mrd. Euro bis 2022 im Rahmen der neuen REACT-EU-Initiative, die je nach Schwere der sozioökonomischen Auswirkungen der Krise, einschließlich der Höhe der Jugendarbeitslosigkeit und des relativen Wohlstands der Mitgliedstaaten, zugewiesen werden.
  • Ein Vorschlag zur Aufstockung des Fonds für einen gerechten Übergang auf bis zu 40 Mrd. Euro, um die Mitgliedstaaten bei der Beschleunigung des Übergangs zur Klimaneutralität zu unterstützen.
  • Eine Aufstockung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) um 15 Mrd. Euro, um die ländlichen Gebiete dabei zu unterstützen, die notwendigen strukturellen Veränderungen im Einklang mit dem Europäischen Grünen Deal durchzuführen und die ehrgeizigen Ziele mit den neuen Strategien für biologische Vielfalt und "Farm to Fork" zu erreichen.
  1. Säule: Anreize für private Investitionen
  • Ein „Solvenzunterstützungsinstrument“ soll private Investitionen mobilisieren, um europäische Unternehmen in den am stärksten betroffenen Sektoren und Regionen zu unterstützen. Mit einem Gesamtvolumen von 31 Mrd. Euro soll dieses Instrument über die Europäische Investitionsbank mittels Garantien ab 2020 300 Mrd. Euro an Solvenzhilfen freisetzen und die betreffenden Unternehmen auf eine digitale, grünere und widerstandsfähigere Zukunft vorbereiten.
  • Das bereits bekannte InvestEU (ehemals Juncker-Plan) soll um 15,3 Mrd. Euro aus dem Wiederaufbaufonds weiter aufgestockt werden, um private Investitionen in der gesamten EU zu mobilisieren. Im letzten Vorschlag von Ratspräsident Michel waren insgesamt 11,3 Mrd. Euro vorgesehen.
  • Innerhalb von InvestEU sollen mithilfe von weiteren 15 Mrd. Euro aus dem Wiederaufbaufonds Investionen von bis zu 150 Mrd. Euro zur Stärkung der Widerstandsfähgkeit strategischer Sektoren, insbesondere derjenigen, die mit dem grünen und digitalen Übergang und wichtigen Wertschöpfungsketten im Binnenmarkt in Verbindung stehen, mobilisiert werden.
  1. Säule: Stärkung des Krisenmanagements
  • Ein neues Gesundheitsprogramm EU4Health zur Stärkung der Gesundheitssicherheit und zur Vorbereitung auf künftige Gesundheitskrisen soll mit einem Budget von 9,4 Mrd Euro ausgestattet werden.
  • Das Katastrophenschutzverfahren rescEU soll mit 2 Mrd. Euro gestärkt werden.
  • Horizon Europe soll mit 94,4 Mrd. Euro aufgestockt werden, um lebenswichtige Forschung in den Bereichen Gesundheit, Widerstandsfähigkeit sowie dem digitalen und grünen Übergang zu finanzieren.
  • Unterstützung der globalen Partner Europas durch zusätzliche 16,5 Mrd. Euro für externe Maßnahmen, einschließlich humanitärer Hilfe.
  •  

Der Vorschlag für den EU-Haushalt 2021-2027 beträgt 1,1 Billionen Euro (Preise von 2018) und liegt damit unter dem ursprünglich im Mai 2018 vorgeschlagenen Niveau (1,135 Billionen Euro), aber höher als der Kompromissvorschlag (1,095 Billionen Euro), der im Februar 2020 von Ratspräsident Charles Michel vorgelegt und von den Staats- und Regierungschefs nicht akzeptiert wurde. Der aktuelle Vorschlag baut auf dem letzten Verhandlungsstand auf und integriert die in den drei Säulen angesprochenen Instrumente.

Um so schnell wie möglich Mittel zur Deckung des dringendsten Bedarfs bereitzustellen, schlägt die Kommission außerdem vor, den noch laufenden MFR 2014-2020 zu ändern und bereits 2020 zusätzliche 11,5 Mrd. Euro an Finanzmitteln zur Verfügung zu stellen. (CM)

https://ec.europa.eu/info/strategy/eu-budget/eu-long-term-budget/2021-2027_de

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_20_940

 

Teilen

Zurück