Neben den Gastgebern, Bundeskanzler Olaf Scholz und der Kommissionspräsidentin von der Leyen, waren auch der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj (per Video) und Ministerpräsident Denys Schmyhal anwesend. Der ukrainische Präsident Selenskyj wies auf die Einheit zwischen der Ukraine und der EU hin und rief zum wiederholten Male die russische Regierung zur Beendigung der Kampfhandlungen und zum Rückzug auf. Ministerpräsident Schmyhal verdeutlichte die immensen Schäden, die bereits durch den russischen Angriff auf die Ukraine verursacht wurden. Schmyhal schätzt die Wiederaufbaukosten auf 750 Mrd. EUR. Olaf Scholz forderte einen „Marschallplan“ für die Ukraine und sieht in den Wiederaufbaubemühungen eine Generationenaufgabe. Ursula von der Leyen skizzierte in ihrer Rede drei wichtige Ziele. Diese umfassen die Bereitstellung finanzieller Mittel, eine breit angelegte und umfassende Struktur zur Unterstützung der Ukraine sowie das Mitdenken des ukrainischen Beitrittsprozesses bei den zu ergreifenden Maßnahmen und Reformen. Ebenfalls fordert die Kommissionspräsidentin finanzielle Unterstützung zur Deckung der laufenden Kosten des ukrainischen Staates in Höhe von 18 Mrd. EUR für das Jahr 2023, die sie erhofft von den Mitgliedstaaten der EU erhalten zu können. Bislang hat die Staatengemeinschaft aus den G7-Ländern und der Europäischen Union mehr als 35 Mrd. EUR an Soforthilfe zur Verfügung gestellt.
Die Europäische Kommission hatte sich vor einigen Monaten für eine Wiederaufbauplattform ausgesprochen, die unter ukrainischer Leitung und europäischer Unterstützung den Wiederaufbau koordinieren soll. Dabei würden aus Sicht der KOM weitere finanzielle Verpflichtungen auf die EU zukommen. Ein Finanzierungskonzept wurde bislang nicht weitergehend diskutiert. Im Raum steht nach wie vor ein Wiederaufbauprogramm, dass sich am Grundgedanken des pandemiebedingt beschlossenen NextGenerationEU-Programms orientiert. Für eine Finanzierung des Wiederaufbaus könnten auch beschlagnahmte Vermögensgüter russischer Staatsbürgerinnen und -bürger in Betracht kommen, die von den verhängten Sanktionen betroffen sind. Diese Option gilt allerdings noch als ungeklärt, da sich daran verschiedene rechtliche Fragen anschließen.
Die Pressemitteilung des deutschen G7-Vorsitzes finden Sie hier. Die Pressemitteilung der Europäischen Kommission finden Sie dort. (AR)