| Arbeit und Soziales

Work-Life-Balance-Richtlinie tritt in Kraft

Am 2. August 2022 trat die EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige in Kraft. Zu den wichtigsten Zielen der Work-Life-Balance-Richtlinie gehört, den bestehenden Rechtsrahmen zu modernisieren und mehr Chancengleichheit für Frauen und Männer am Arbeitsplatz und zu Hause zu garantieren. Der Rat der Europäischen Union hatte die Richtlinie am 13. Juni 2019 angenommen, vor dem Hintergrund, die soziale Dimension der EU weiter auszubauen.
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Insbesondere beabsichtigt die neue Initiative eine gerechtere Aufteilung von Betreuungs- und Pflegepflichten zwischen Frauen und Männern. Zudem wird eine erhöhte Beteiligung von Frauen in der Arbeitswelt angestrebt, denn die Beschäftigungsrate von Frauen in der EU liegt noch immer fast 11 Prozentpunkte unter der von Männern.

Die Richtlinie legt neue, verpflichtende Mindeststandards fest, um mehr Konvergenz zwischen den Mitgliedstaaten zu erreichen. Die Vorgaben enthalten Legislativmaßnahmen, wie etwa die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs von zehn Tagen oder Urlaub für pflegende Angehörige durch neue Rechte auf EU-Ebene. Außerdem liegt ein Vorschlag für eine Vergütung eines Elternurlaubs von vier Monaten vor, sowie eine Ausgestaltung flexibler Arbeitsregelungen für Eltern bis zum achten Geburtstag des Kindes, welche u.a. das Recht auf Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit beinhaltet. Diese Regeln zur Aktualisierung des Schutzniveaus beziehen auch sämtliche pflegende Angehörige ein.

Zur Unterstützung der Mitgliedsstaaten sollen aber auch nichtlegislative Maßnahmen ergriffen werden, wie etwa der Schutz vor Diskriminierung und Kündigung von pflegenden Angehörigen, Eltern und Schwangeren sowie eine vorteilhaftere Nutzung von EU-Mitteln zur Verbesserung von Langzeitpflegeleistungen und Kinderbetreuung. Hier wird der Europäische Sozialfonds+ (ESF+) das zentrale Fördermittel zur Unterstützung der Mitgliedstaaten sein.

In Deutschland ist ein Großteil der Vorgaben der EU-Richtlinie bereits umgesetzt. Am 8. Juni 2022 wurde ein entsprechender Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur Umsetzung der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie beschlossen. Mit einer Verabschiedung rechnet man im Bundesfamilienministerium aber erst Ende November. Damit wird die Frist zur Umsetzung überschritten. Nicht in Deutschland vorgesehen ist der zusätzliche Urlaub für Väter oder den gleichgestellten zweiten Elternteil, stattdessen bleibt es zunächst bei der bisherigen Elternzeitregelung. (DWC/VS)

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