| Brexit

Zahlen und Fakten

Am 1. Februar 2020 wird Großbritannien die EU verlassen. Bis Ende des Jahres 2020 tritt dann zunächst die im Austrittsabkommen vereinbarte Übergangsfrist in Kraft.

Großbritannien ist der drittbevölkerungsreichste Mitgliedstaat der EU. Durch den Brexit sinkt die Gesamtbevölkerung der EU um rund 13,3 Prozent von rund 510 Mio. auf ca. 450 Mio. Bürgerinnen und Bürger.

Daraus ergeben sich auch Verschiebungen bei Entscheidungen im Europäischen Rat, die mit qualifizierter Mehrheit (55 Prozent der Mitgliedstaaten, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren) getroffen werden. Und auch die Sperrminorität (mindestens vier Mitgliedstaaten, die mehr als 35 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten) ist betroffen. Deutschland und Frankreich beispielsweise stellen künftig gemeinsam mehr als 33 Prozent der EU-Bevölkerung (statt wie bisher 29 Prozent). Es stünden ihnen also mehr Optionen zur Bildung der Sperrminorität offen als bisher.

Rein rechnerisch gewinnen Polen und Spanien am meisten Abstimmungsgewicht hinzu, Luxemburg und Malta verlieren am stärksten.

Das Europäische Parlament (EP) wird mit dem Brexit von 751 auf 705 Sitze (de facto aktuell 702, da die drei spanischen Abgeordneten aus Katalonien ihre Sitze bisher noch nicht einnehmen konnten) verkleinert. 27 der 73 britischen Sitze werden auf bisher unterrepräsentierte Mitgliedstaaten umverteilt, 46 Sitze bleiben vorerst unbesetzt. Frankreich und Spanien erhalten je fünf Sitze, Italien und die Niederlande drei, Irland, Polen, Rumänien, Schweden, Österreich, Dänemark, die Slowakei, Finnland, Kroatien und Estland jeweils einen. Deutschland als größter Mitgliedstaat behält die laut Vertrag über die Europäische Union maximal mögliche Anzahl von 96 Abgeordneten.

Mit dem Ausscheiden der britischen Abgeordneten und den Nachrückern aus den anderen Mitgliedstaaten verschieben sich die Kräfteverhältnisse im EP nur unwesentlich. Die EVP gewinnt fünf Abgeordnete hinzu (26,6 statt bisher
24,3 Prozent). Die S&D verliert sechs Abgeordnete. Nach wie vor benötigen EVP und S&D jedoch für die Bildung stabiler Mehrheiten auch künftig eine weitere Fraktion.

Grundsätzlich werden die zahlenmäßigen Veränderungen künftig weder im Rat noch im Parlament zu einer Verschiebung der politischen Kräfteverhältnisse führen. (jbs)

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