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Zehntes europäische Sanktionspaket gegen Russland

Der Rat der Europäischen Union hat sich am 25. Februar 2023 auf ein zehntes Sanktionspaket geeinigt. Mit diesem Sanktionspaket wurden weitere 87 Personen und 34 Organisationen in die EU-Sanktionsliste aufgenommen und Handelsbeschränkungen beschlossen. Insgesamt umfasst das zehnte Sanktionspaket Ausfuhrverbote in Höhe von 11 Mrd. EUR.
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Das aktuelle Sanktionspaket umfasst personelle Konsequenzen für 19 stellvertretende Ministerinnen und Minister Russlands und einige russische Regierungsbeamte, vier weitere Abgeordnete der Staatsduma, Führer des russischen Militärs sowie zwei Befehlshaber der Wagner-Gruppe. Des Weiteren werden Unternehmen sanktioniert, die für die russische Armee Raketen, Drohnen, Fluggeräte, Militärfahrzeuge, Kriegsschiffe oder Kontrollsysteme herstellen und an diese liefern. In diesem Zusammenhang wurden auch iranische Personen mit Sanktionen belegt, die an der Entwicklung und Lieferung von Drohnen für Russland mitwirken.

Die Ratsmitglieder nahmen auch Personen in den Blick, die für die Deportation und Zwangsadoption ukrainischer Kinder verantwortlich sind und mit diesem Vorgehen gegen das Menschen- und Völkerrecht verstoßen. Mit weiteren Einschränkungen wurden auch die sog. stellvertretenden Behörden in den von Russland widerrechtlich annektierten Gebieten belegt. Dies umfasst die Staatsanwaltschaften in den vier Gebieten Luhansk, Donezk, Cherson und Saporischschja und das sog. Ministerium für Notlagen der „Volksrepublik Donezk“. Um den anhaltenden Desinformationskampagnen russischer Medien entgegenzutreten, wurden auch Autoren, Moderatoren und hochrangige Führungskräfte großer Fernsehsender und Mediengruppen, Propagandisten und andere Persönlichkeiten mit Sanktionen belegt.

Im Wirtschaftssektor hat der Rat der EU den Fokus weiter auf die Versorgung russischer Unternehmen mit finanziellen Mitteln gerichtet. So wurden die Alfa-Bank, die Rosbank und die Tinkoff Bank, der National Wealth Fund (Fonds für den nationalen Wohlstand) der Russischen Föderation und die Russian National Reinsurance Company (Russische nationale Rückversicherungsgesellschaft) in die EU-Sanktionsliste aufgenommen.

Aus den Sanktionen ergeben sich jeweils Vermögens-, Handels- und Reisebeschränkungen. So werden die Vermögenswerte der benannten Personen und Organisation eingefroren. Auch ist es Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union sowie europäischen Unternehmen verboten, ihnen finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Für natürliche Personen gilt zusätzlich ein Reiseverbot, das sie an der Einreise in und durch die EU hindert. Insgesamt sind durch die EU-Sanktionspakete 1.473 Personen und 205 Organisationen mit Sanktionen belegt worden.

Die Pressemitteilung des Rates der EU finden Sie hier. (AR)

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