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Zu hohe Grenzwerte für chemische Arbeitsstoffe: EU-Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein

Die Europäische Kommission (KOM) hat am 28. September 2023 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Damit wird die Bundesregierung aufgefordert, deutsche Rechtsvorschriften über Grenzwerte für gefährliche Chemikalien am Arbeitsplatz an EU-Recht anzupassen.
Paragrafzeichen auf EU-Flagge
©Pixabay

Im Rahmen der nationalen Umsetzung hat Deutschland für Acrylaldehyd einen Grenzwert festgelegt, der viermal so hoch ist, wie der von der KOM vorgegebene Richtgrenzwert. Der deutsche Grenzwert für Schwefeldioxid ist doppelt so hoch, wie der europäische Richtwert. Beide chemischen Arbeitsstoffe können bei zu hoher Konzentration und täglicher Exposition gesundheitsschädliche Auswirkungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben.

Die KOM bemängelt, dass die in Deutschland festgelegten Grenzwerte das wissenschaftliche Fundament der EU-Richtwerte nicht beachte und hierfür keine angemessene Erklärung vorliege. Die Bundesregierung hat nun zwei Monate Zeit, um auf das Aufforderungsschreiben der KOM zu reagieren. (VS)

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