Im Rahmen der nationalen Umsetzung hat Deutschland für Acrylaldehyd einen Grenzwert festgelegt, der viermal so hoch ist, wie der von der KOM vorgegebene Richtgrenzwert. Der deutsche Grenzwert für Schwefeldioxid ist doppelt so hoch, wie der europäische Richtwert. Beide chemischen Arbeitsstoffe können bei zu hoher Konzentration und täglicher Exposition gesundheitsschädliche Auswirkungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben.
Die KOM bemängelt, dass die in Deutschland festgelegten Grenzwerte das wissenschaftliche Fundament der EU-Richtwerte nicht beachte und hierfür keine angemessene Erklärung vorliege. Die Bundesregierung hat nun zwei Monate Zeit, um auf das Aufforderungsschreiben der KOM zu reagieren. (VS)