| Krisenmanagement der Europäischen Union

Zukünftige (finanzielle) Bewältigung von Naturkatastrophen

In Reaktion auf die schweren Naturkatastrophen innerhalb der Europäischen Union (EU) in diesem Jahr billigte das Europäische Parlament am 17. Dezember 2024 eine neue Verordnung, die es ermöglichen wird, einen schnelleren und zielgerichteteren Wiederaufbau nach solchen Ereignissen zu ermöglichen. Mit 638 Ja-Stimmen (zu zehn Ablehnungen und fünf Enthaltungen) fiel die Entscheidung eindeutig aus. Am 18. Dezember 2024 nahm auch der Rat der Europäischen Union die Verordnung im schriftlichen Verfahren an.
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Die Verordnung über die regionale Soforthilfe für den Wiederaufbau (RESTORE) wird es den Mitgliedstaaten ermöglichen, den europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Kohäsionsfonds einfacher für den Wiederaufbau nach Katastrophen einzusetzen. Außerdem wird dadurch auch eine flexiblere Verwendung der Mittel des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) ermöglicht, um kurzfristige Arbeitsprogramme zu finanzieren, den Zugang zur Gesundheitsversorgung zu unterstützen und Grundbedürfnisse zu decken. 

EFRE soll Wiederaufbauprojekte bis zu 95 Prozent ihrer Gesamtkosten finanzieren. Um schnelle Liquidität zu erhalten, kann außerdem eine zusätzliche Vorfinanzierung von bis zu 25 Prozent des Gesamtbetrags zur Verfügung gestellt werden. Die für die Neuprogrammierung verfügbaren Gesamtmittel sind auf zehn Prozent der ursprünglichen nationalen Gesamtmittelausstattung für den EFRE und den ESF+ begrenzt.

Die neuen Modalitäten werden für Naturkatastrophen im Jahr 2024 oder 2025 gelten. Im Jahr 2025 werden die vorgeschlagenen Änderungen voraussichtlich drei Mrd. Euro an Finanzmitteln mobilisieren, indem Zahlungen für den Zeitraum 2025–2027 vorgezogen werden.

Die RESTORE-Verordnung muss nun noch im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden, einen Tag danach tritt sie in Kraft. Anschließend müssen die Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission Programmänderungen zur Überprüfung und Annahme vorlegen. (YA)

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