Die Mitgliedstaaten werden nach spezifischen Förderkriterien und einem Verteilungsschlüssel diese zusätzliche Unterstützung erhalten, die sie bis Ende des Jahres 2027 nutzen können, um den AMIF und den BMVI umzusetzen und Schutzsuchende aus der Ukraine aufzunehmen. Hierfür sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre jeweiligen nationalen Programme bis Ende des Jahres 2025 anzupassen. Die zusätzlichen drei Mrd. Euro stocken die bereits für die Jahre 2025 bis 2027 eingestellten Haushaltsmittel für den AMIF und den BMVI in Höhe von elf Mrd. Euro weiter auf.
Die Vorgaben des Migrations- und Asylpakets müssen in den EU-Staaten ab Juni 2026 angewendet werden. In Vorbereitung hierauf und um den Prozess zu unterstützen, stellt die KOM die Aufstockung in Höhe von drei Milliarden Euro bereit. (HB)