Im Zusammenhang mit dem Green Deal und dem Erreichen der Klimaneutralität Europas bis 2055 konsultiert die Kommission die breite Öffentlichkeit zur Überarbeitung des EU-Rechts im Energiebereich. Dabei geht es zum einen um die EU-Regelungen für den Gasmarkt und zum anderen um die Energieeffizienz von Gebäuden.
Am 26. März 2021 hat die Kommission die öffentliche Konsultation zu neuen Regeln für den Gassektor gestartet. Die Gasrichtlinie und die Gasverordnung sollen überarbeitet werden. Die Rechtsvorschriften sollen so angepasst werden, dass sie die Einführung von erneuerbarem und CO2-armen Gas und Wasserstoff unterstützen und gleichzeitig integrierte EU-Märkte gewährleisten. Beiträge zur Konsultation können bis zum 18. Juni 2021 eingereicht werden. Die Ergebnisse dieser Konsultation werden in die Legislativvorschläge einfließen, die die Kommission bis Ende 2021 vorgelegen will.
Bei der zweiten Konsultation, publiziert am 30. März 2021, geht es um die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Hier sollen die Meinungen von Stakeholdern und Bürger zu den Verbesserungen eingeholt werden, die an der Richtlinie vorgenommen werden sollen. Die Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wurde in der Mitteilung zur Renovierungswelle vom 14. Oktober 2020 angekündigt. Ziel dieser Überarbeitung ist es, die Renovierungsquoten zu erhöhen und einen Beitrag zur Verwirklichung der Klima- und Energieziele der EU zu leisten. Beiträge können bis zum 22. Juni 2021 eingereicht werden. Die Kommission will bis Ende 2021 Vorschläge für neue Regeln über die Energieeffizienz von Gebäuden vorlegen. (UV)