Am 10. April 2024 hat die Europäische Kommission (KOM) eine von der deutschen Bundesregierung beantragte Beihilfe in Höhe von 2,2 Mrd. Euro für Investitionen in die Elektrifizierung industrieller Prozesse und zur Ersetzung fossiler Brennstoffe durch erneuerbaren Wasserstoff genehmigt. Industrieunternehmen, die fossile Brennstoffe für ihre Produktion nutzen, können von der staatlichen Unterstützung profitieren, wenn sie ihre Prozesse auf klimafreundlichere Verfahren umstellen. Förderfähig sind demnach Vorhaben, die zu einer Verringerung der Treibhausgasemissionen um mindestens 40 Prozent führen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Unternehmen entweder ihre Produktionsprozesse elektrifizieren oder von fossilen Brennstoffen auf erneuerbaren Wasserstoff oder aus erneuerbarem Wasserstoff gewonnene Brennstoffe umsteigen.
Bereits am 5. April 2024 hatte die KOM eine mit 350 Mio. Euro ausgestattete deutsche Förderreglung für Ausschreibungen zur Unterstützung von Erzeugungskapazitäten für erneuerbaren Wasserstoff genehmigt. Die Fördermittel sollen die Mittel im Rahmen des Instruments „Auctions-as-a-Service“ (Auktionen als Dienstleistung) der Europäischen Wasserstoffbank zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist es, den Aufbau einer Elektrolysekapazität von bis zu 90 Megawatt zu unterstützen. Außerdem möchte die Bundesregierung Anreize für die Erzeugung von bis zu 75.000 Tonnen erneuerbarem Wasserstoff schaffen.
Die deutsche Beihilfe wird im Wege einer wettbewerblichen Ausschreibung gewährt − unter Aufsicht der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt. Die Frist für den Eingang der Gebote endete am 8. Februar 2024. Zurzeit bewertet die Agentur die Gebote für Vorhaben in allen Mitgliedstaaten und erstellt eine Rangfolge. Die Förderung im Rahmen der deutschen Regelung steht allen Unternehmen offen, die beabsichtigen, neue Elektrolyseure in Deutschland zu errichten.
Am 23. November 2023 hatte die KOM die erste EU-weite Ausschreibung des Innovationsfonds zur Förderung der Herstellung von erneuerbarem Wasserstoff eröffnet. Für erneuerbaren Wasserstoff, der in der EU hergestellt wird, übernimmt die Wasserstoffbank die Differenz zwischen den Kosten für die Produktion von erneuerbarem Wasserstoff und dem Preis, den der Markt dafür zu zahlen bereit ist. Deutschland nahm als erstes EU-Mitgliedsland an dem Auktionsmechanismus teil. Dieser ermöglicht es den Mitgliedstaaten, zusätzliche Projekte zu finanzieren, die an der Ausschreibung teilnehmen, aber nicht mehr aus dem Budget des Innovationsfonds gefördert werden können.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, werden die nichtvertrauliche Fassungen der Beschlüsse über das Beihilfenregister zugänglich gemacht; die für die Schaffung von Erzeugungskapazitäten für erneuerbaren Wasserstoff unter der Nummer SA.109550 und die zur Dekarbonisierung von Produktionsprozessen unter der Nummer SA.108729. (UV)