In Bezug auf die Richtlinie über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes hat die KOM Deutschland um Informationen gebeten, wie der europarechtliche Rahmen umgesetzt werden soll. Diese Richtlinie soll eine bessere Koordinierung und eine wirksame Durchführung der wichtigsten Vorhaben des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) gewährleisten, indem die Genehmigungs- und Vergabeverfahren klarer gestaltet werden. Dazu ist vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr im Mai 2023 der Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich vorgelegt worden, der zurzeit aber noch in Bundesrat und Bundestag beraten wird.
Auch im zweiten Verfahren zur Richtlinie über die Verwendung von ohne Fahrer gemieteten Fahrzeugen im Güterkraftverkehr bemängelt die KOM die nicht fristgerechte Umsetzung in Deutschland. Diese Richtlinie gewährleistet ein Mindestmaß an Marktöffnung für die Verwendung von ohne Fahrer gemieteten Fahrzeugen im Güterkraftverkehr. Durch die Verwendung von Mietfahrzeugen können Unternehmen, die Güter im Werkverkehr oder im gewerblichen Güterverkehr befördern, ihre Kosten reduzieren und gleichzeitig ihre betriebliche Flexibilität erhöhen. Die Richtlinie hätte bis zum 6. August 2023 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Ein Gesetzesvorschlag zur Implementierung der Richtlinie in Deutschland liegt noch nicht vor. (UV)