Bereits Ende Juni hatte das ECDC darauf hingewiesen, dass die steigenden COVID-19-Fallzahlen sowie ein zunehmender Trend bei den stationären bzw. intensivstationären Aufnahmen auf den Beginn einer neuen, weit verbreiteten COVID-19-Welle in der EU hinweise. Der zweite Booster für Personen zwischen 60 und 79 Jahren könnte, so die Agenturen, mindestens vier Monate nach der letzten Impfung verabreicht werden. Der Schwerpunkt solle dabei auf Personen liegen, die vor mehr als sechs Monaten eine Auffrischungsimpfung erhalten haben.
Für Personen unter 60 Jahren gibt es nach Ansicht der beiden Agenturen derzeit keine eindeutigen Beweise, die eine zweite Auffrischungsimpfung nahelegen würden. Dies gelte auch für Beschäftigte im Gesundheitswesen oder in Langzeitpflegeheimen, es sei denn, bei diesen bestehe ein hohes Risiko. Bei Bewohnerinnen und Bewohnern von Langzeitpflegeheimen hingegen solle eine Auffrischungsimpfung entsprechend den nationalen Empfehlungen in Betracht gezogen werden.
Die Zulassung von Impfstoffen, die an die bedenklichen Omicron-Varianten angepasst sind, werde für den September angestrebt, so die Direktorin der EMA, Emer Cooke. Bis dahin, sei es „wichtig, die Verwendung der derzeit zugelassenen Impfstoffe als zweite Auffrischung bei besonders gefährdeten Personen zu erwägen.“ Cook betonte, dass die in der EU zugelassenen Impfstoffe nach wie vor wirksam bei der Verhinderung von Krankenhausaufenthalten, schweren Erkrankungen und Todesfällen durch COVID-19 seien, „auch wenn immer wieder neue Varianten und Untervarianten auftauchen". Der Ausschuss für Humanarzneimittel der EMA prüft derzeit Daten für zwei angepasste Impfstoffe. (MK)