| Digitales

EuG kassiert Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission gegen Google

Im Streit um eine Wettbewerbsstrafe der Europäischen Kommission (KOM) in Höhe von 1,49 Mrd. Euro hat Google am 18. September 2024 vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg einen Sieg errungen.
©EuG

Das Gericht bestätigte zwar die meisten Feststellungen der KOM, erklärte die Geldbuße jedoch für nichtig. Die KOM habe nicht hinreichend nachgewiesen, dass Google bei Suchmaschinen-Werbung im Dienst „AdSense for Search“ seine Marktmacht missbraucht habe. AdSense ist eine Online-Vermittlungsplattform für Suchmaschinenwerbung.

Die KOM hatte die Kartellstrafe 2019 wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung bei der Online-Werbung verhängt. Dabei warf sie Google vor, seit 2006 mit Hilfe von Ausschließlichkeitsklauseln die „beherrschende Stellung im Bereich der Suchmaschinenwerbung“ zu zementieren. Die KOM kann nun die fraglichen Teile neu prüfen und anschließend erneut über die Verhängung einer Wettbewerbsstrafe entscheiden. Alternativ kann sie das Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anfechten.

Nur eine Woche zuvor hatte Google vor dem EuGH eine Niederlage hinnehmen müssen: Das Gericht bestätigte eine Strafe der KOM in Höhe von 2,4 Mrd. Euro im Zusammenhang mit Googles Preisvergleichsdienst Google Shopping. (VS)

Teilen

Zurück